Diskussion:Franz Christoffel

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von H.Parai in Abschnitt Hinweis auf VEJ 8/246

Hinweis auf VEJ 8/246 Bearbeiten

VEJ 8/246: Der Vorarbeiter [der OT] J. M. [Name gekürzt/H.P] wird am 12. März 1943 verurteilt, weil er den Befehl gab, zwei Jüdinnen zu erschießen, und damit seine Kompetenzen überschritt. In: Bert Hoppe (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung), Band 8: Sowjetunion mit annektierten Gebieten II. Berlin 2016, ISBN 978-3-486-78119-9, S. 596-590.

Das Feldgericht bestrafte den Angeklagten, der deshalb bereits zu sieben Tage Arrest bestraft worden war, zu drei Monaten Gefängnis. Im Urteil heißt es, Christoffel "machte dem Angeklagten wegen der Erschießung der Jüdinnen Vorhalt, weil er sich in die Belange der Polizei eingemischt habe." (S. 588) und an anderer Stelle wird ausgeführt, Judenerschießungen seien "ausschließlich eine Angelegenheit der Polizei und der SS." "Mit Recht hat ihm deswegen auch der SS-Hauptsturmführer Christoffel Vorhaltungen gemacht." (S. 590)

--H.Parai (Diskussion) 19:59, 16. Mär. 2022 (CET)Beantworten