Diskussion:Frank Arnau

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Stefan Weil in Abschnitt Deutscher Reichsanzeiger als Quelle

Im Abschnitt "Exil in Brasilien" steht folgender Satz: "Obwohl er Nazi-Gegner war, schrieb er in der regierungsfreundlichen Zeitung A Noite Artikel in Portugiesisch." Obwohl? Was hat der erste Fakt mit dem zweiten zu tun? Ich denke, das bedarf weiterer Erklärung. (nicht signierter Beitrag von 193.174.6.229 (Diskussion) 16:15, 16. Jun. 2008 (CEST))Beantworten

Lübke, Arnau, Stasi

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siehe http://www.welt.de/politik/deutschland/article862432/Heinrich_Luebke_und_die_Staatssicherheit.html - die Geschichte mit Lübke und KZ-Bau war m.W. eine Stasi-Fälschung. Cholo Aleman 17:10, 4. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Die Frage ist dann allerdings, ob Arnau Mittäter oder Opfer war. --84.63.106.175 14:15, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Wenn man eine falsche Behauptung aufstellt, die den Ruf eines renommierten Politikers der BRD beschädigen und dazu noch Material der Stasi benutzt, ist man doch kein Opfer! --Nordlicht3 (Diskussion) 20:05, 14. Nov. 2022 (CET)Beantworten

1920 erhielt er die deutsche Staatsangehörigkeit

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Unter "Junge Jahre" - können Jahre jung sein ? - aber bereits 1919. Bitte prüfen und klarstellen. --192.53.103.200 10:15, 7. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Inzwischen stehen im Artikel beide Jahreszahlen, aber maximal eine kann richtig sein. Also 1919 oder 1920? Stefan Weil (Diskussion) 20:58, 13. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Deutscher Reichsanzeiger als Quelle

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In der von der Universitätsbibliothek Mannheim veröffentlichten Digitalausgabe des Deutschen Reichsanzeigers findet man nicht nur die Bekanntmachung der Ausbürgerung, sondern auch weitere Information. Dort wird – mit leicht geänderter Schreibweise des Vornamens und anderem Geburtsdatum als im Artikel – in der ersten Beilage zu Nr. 206 vom 4. September 1934 auch die Tochter Ruth Giesela Arnau, geb. am 26. Oktober 1925, erwähnt. --Stefan Weil (Diskussion) 09:43, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Im Reichsanzeiger Nr. 264 vom 10. November 1933 ist eine "beglaubigte Abschrift Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme" veröffentlicht. Demnach schuldete Frank Arnau dem Deutschen Reich eine Reichsfluchtsteuer in Höhe von 11.925 RM (plus Zinsen), weswegen sein Vermögen beschlagnahmt und alle Geschäfte mit ihm verboten wurde. --Stefan Weil (Diskussion) 10:58, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten