Diskussion:Frachtgeschäft

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Milan-See in Abschnitt Einleitungssatz

Einleitungssatz Bearbeiten

Der Einleitungssatz ist unsauber formuliert. Mit Frachtgeschäft ist im HGB der vierte Abschnitt des vierten Buchs bezeichnet, der Vertrag allerdings heißt Frachtvertrag (§ 407 HGB). -- Milan-See 10:28, 19. Dez. 2006 (CET)Beantworten