Diskussion:Fortsetzungsfeststellungsklage

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 89.166.201.253

Nennt man das im Volksmund nicht "Klageerhebungsverfahren"?

Was? Falls Du die FFK meinst, dann nein. Ich denke auch der Volksmund hat hier nichts zu suchen und bezweifle des Weiteren ganz stark, dass sich damit irgend ein Nichtjurist schon mal beschäftigt hat. 89.166.201.253 10:36, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Die Ansicht, dass die Feststellungsklage die richtige Klageart sei, ist auch innerhalb des BVerwG nicht unumstritten. Bisher wird diese Ansicht nur von einem Senat vertreten, ein anderer hat vor einiger Zeit (Quelle weiß ich jetzt nicht) wieder die FFK analog angewandt. Vielleicht sollte man daher im Text, zur Klarstellung, die Worte "ein Senat" vor BVerwG einfügen. Irgendwer was dagegen? Wenn nicht mach ich das jetzt einfach mal. 89.166.201.253 10:36, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten


Im ersten Absatz von "Analoge Anwendung / Tendezen ..." steht, die FFK regele nur VAs, die sich NACH Klageerhebung erledigt haben. Müsste der Satz nicht vielmehr mit "Die einfache Feststellungsklage gem. §43 I ... " beginnen?