"Im Rahmen des Protests gegen knappe Mittel wenden einige Forscher die gezielte Durchführung von Nonsensforschung (Forschung ad absurdum) als politisches Instrument an, wobei diese Form des Protests hochproblematisch ist und in der wissenschaftlichen Gemeinschaft als inakzeptabel angesehen werden muss, da sie dem Ansehen der Wissenschaft insgesamt schweren Schaden zufügt."

"angesehen werden muss" halte ich für stark wertend. Ist dies allgemein anerkannt? 87.168.122.11 01:09, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Das ist auf jeden Fall nicht NPOV - ich habe den Halbsatz gestrichen.
--Erasmus2 12:07, 14. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Lemma korrekt? Bearbeiten

Wenn es im Text heißt, dass Forschung und Lehre lediglich spezifizierende Unterbegriffe von Wissenschaft sind, dann sollte dieser Artikel konsequenterweise auch unter dem Lemma "Wissenschaftsfreiheit" stehen. UweRohwedder 15:08, 13. Mär. 2009 (CET)Beantworten

korrekt, ich werde versuchen das zu ändern. -- Falk.maede 11:22, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Entsprechende Änderungsversuche sind gescheitert, da dass Thema offensichtlich als nicht ausdiskutiert gilt. Auch wenn seit einem Monat keine Gegenposition gibt, da es sich schlicht um einen allgemeinen anerkannten Fakt handelt, dass die Lehr- und Forschungsfreiheit Teilelemente des einheitlichen Rechts "Wissenschaftsfreiheit" darstellen. Siehe etwa: Bundeverfassungsgericht, 35. Entscheidungsband, ab S. 79, insbesondere S. 113; Pieroth/Schlink, Grundrechte, Staatsrecht II, 20. Aufl, Seite 153, Rn. 608; Da ich allerdings auch keine Lust habe mir von offensichtlichen Nicht-Juristen mit vier Worten sagen zu lassen ein Konsens in dieser Frage sei für sie nicht zu erkennen, werde jedenfalls ich mich hiermit nicht weiter beschäftigen. Schönen Dank für das (leider nicht gesuchte) Gespräch. -- Falk.maede 15:03, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Statt zu maulen, wäre eine angemessene Örtlichkeit zur Nachfrage hier gewesen: [1] --Gerbil 17:39, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Verzeihung, wenn mein Ton harsch rüber kam, das sollte so nicht verstanden werden. Danke für den Hinweis. Es war aber auch keinesfalls auf Sie, sondern auf Nolispanmos "Konsens? nicht zu erkennen" bezogen. Über eine entsprechende Anpassung des Artikels und entsprechender Redirect-Seiten würde ich mich nach wie vor freuen, werde selber aber Zurückhaltung in dieser Sache walten lassen. -- Falk.maede 10:38, 9. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
ich schließe mich der meinung an (s.u.), dass der artikel unter "wissenschaftsfreiheit" gehört! --HilmarHansWerner 19:02, 1. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Geltungsbereich, Abwehrrecht gegen ? Bearbeiten

der satz "Die Funktion als subjektives Abwehrrecht für Jedermann mit denkbar weitem Schutzbereich deckt sich de facto mit dem sozialen Lebensbereich Wissenschaft und Forschung." ist für diejenigen nicht sehr hilfreich, die sich fragen, inwieweit wissenschaftsfreiheit auch in anderen lebensbereichen in anspruch genommen werden kann! z.b. im bereich der volkserziehung oder der nicht institutionell gestützten wissenschaft und forschung, also etwa privatforschungen, oder lehrtätigkeit außerhalb von universitäten, volkshochschulen udgl., konkret z.b. als anbieter geführter touren und/oder (licht)bildvorträgen in museen. öffentliche museen und stiftungen behalten sich bekanntlich - in nach meiner meinung 'mittelalterlicher' manier - vor, ex cathedra regeln zu wollen, wer was in ihren räumlichkeiten (ja, auch in gärten) äußern darf (sprich: sie wollen damit zusammenhängende verdienstmöglichkeiten sichern und/oder - meist als vorwand - das sichern, was sie als "qualitätsstandard" festzusetzen sich anmaßen. ich wäre also dankbar, wenn in diesem sinne der geltungsbereich weniger 'faktualistisch', sondern mehr prinzipiell definiert werden würde. natürlich interessiert mich auch die frage, gegen wen bzw. wen nicht die wissenschaftsfreiheit in anschlag gebracht werden kann (nur gegen den staat? oder auch gegen eine andere öffentliche oder auch private, aber öffentlich zugängliche institution?).

hiermit in zusammenhang steht die frage, durch welches grundrecht eigentlich erziehungs- bzw. bildungsangebote geschützt sind, die weder in den bereich universität, noch in den bereich schule fallen? also z.b. die tätigkeit von volkshochschulen, freier sachbuchautoren, oder freier 'kulturerklärer' (stadtführer, museumsführer). im bereich des zitatrechts, soweit ich sehe, gilt ein wissenschaftsbegriff, der ausdrücklich auch populärwissenschaftliche aktivitäten umspannt.

schließlich eine anmerkung: ich halte für unglücklich, dass man von "wissenschaftsfreiheit" auf "forschungsfreiheit" umgeleitet wird. die in art 5, abs 3 definierte freiheit bezieht sich auf forschung UND lehre; wissenschaft, sprich entsprechend verfassungsgericht "methodische und qualifizierte suche nach und vermittlung von wahrheit", ist beides! man sollte also von "forschungsfreiheit" (unteraspekt!) auf "wissenschaftsfreiheit" umgeleitet werden. dort sollte der artikel stehen!

ich bitte um nachricht per email, wenn entsprechende änderungen vorgenommen werden sollten... --HilmarHansWerner 17:37, 1. Jan. 2010 (CET)Beantworten

ableitbares Recht, Fotos zu erstellen? Bearbeiten

ich erlaube mir, hier auch die frage zur diskussion zu stellen, ob sich aus der wissenschaftsfreiheit das recht ergibt, von objekten (oder vorgängen) bilder erstellen zu dürfen, die zur zitatartigen veranschaulichung und belegung eines wissenschaftlichen diskurses (im weiten sinne des verfassungsgerichts, also inkl. populärwissenschaft und volkserziehung) nötig sind. sind also z.b. museen (zumindest soweit sie nicht rein privat verfasst sind) oder stiftungen (z.b. schlösser- und gärten-verwaltungen) genötigt, ein recht einzuräumen, von ihren exponaten (die sie ja mindestens teilöffentlich finanziert für zwecke der öffentlichen bildung verwalten!) ggf. bilder zu machen, entweder schlicht, um in den besitz gebührenfreier abbildungen zu gelangen, oder um erstmals bilder zu erstellen, insbesondere bilder bestimmter, diskursrelevanter aspekte?

ich würde mich über weiterführende hinweise - auch per email - sehr freuen! --HilmarHansWerner 19:02, 1. Jan. 2010 (CET)Beantworten

"Kauf Dir einen Prof" (hier: Deutsche Bank kauft) Bearbeiten

"Berliner Unis ließen sich ein Institut von der Deutschen Bank bezahlen. In einem Geheimvertrag wurde den Bankern viel Mitsprache eingeräumt: bei Lehre, Forschung und Personal. Kritiker sprechen von gekaufter Wissenschaft."

spiegel.de

Gehört imo als markantes Beipsiel in den Artikel. --Neun-x 11:45, 29. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Selbstverpflichtung von Unis zu zivilier Forschung - grundgesetzwidrig ? Bearbeiten

Ist so eine Selbstverpflichtung, die letztlich eine Zwangsverpflichtung der an diesen Unis arbeitenden Wissenschaftler darstellt, zu rein zivilier Forschung d.h. also der Ablehnung von durch Drittmittel durch Bundeswehr oder anderen geförderte dual-use oder direkte militärisch nutzbare Forschung, dem Wortlaut der Forschungsfreiheit ein Grundgesetzbruch? Wie ist das sonst zu bewerten? Kann das nur deswegen gemacht werden, weil es bis heute keiner dagegen geklagt hat? (nicht signierter Beitrag von 46.140.90.18 (Diskussion) 15:23, 26. Nov. 2013 (CET))Beantworten

Aus meiner Sicht sind diese Selbstverpflichtungen Bekundungen, die der Wissenschaftsfreiheit nicht entgegenstehen. Das Hochschulrecht oder Haushaltrecht schreibt (durchgängig?, überwiegend?) sogar für Drittmittelforschung Genehmigungsverfahren vor, die so gestaltet sind, dass eine solche Selbstverpflichtung keinen rechtmäßigen Versagensgrund liefert. Die Hochschulautonomie ist insofern beschränkt. Soweit ein Genehmigungsverfahren nicht durchlaufen wird, bleibt die Bekundung ohne Rechtsfolge. Andererseits gibt es auch ohne Bekundung keinen Anspruch auf Haushaltmittel für jedwedes Forschungsthema. --Aktenstapel (Diskussion) 13:26, 18. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Interwiki Bearbeiten

Das interwiki sollte von hier nach Akademische Freiheit gelinkt werden; der Artikel ist juenger als dieser hier, wahrscheinlich kommt die Zuordnung zu en:Academic freedom aus den Anfaengen. Ich musste erstmal suchen, bis ich das fand. Weiss aber nicht, wie man heutzutage interwikis aenndert. Kipala (Diskussion) 16:38, 15. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Das funktioniert heute über Wikidata, beachte dabei jedoch, dass jeder Artikel (logischerweise) nur mit je einem aus einer anderen Sprachversion verknüpft werden kann. – Fröhliche Kirsche 16:54, 15. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Danke fuer dem Hinweis, ich habe es versucht einzubringen, komme aber mit dem template nicht recht klar. Schaun mer mal.Jedenfalls gehoert der englische Begriff "Academic freedom" (ist ja wohl der interwiki-Leitbegriff, dem die anderen folgen) mit "Akademische Freiheit verlinkt - sonst sucht man rum wie ich eben (ich schreibe meist auf sw, nahm den deutschen Artikel zu Hilfe und wunderte mich, dass es auf NEglisch nix gab - gabs doch, aber anders verlinkt; Forschungsfreiheit ist ja im Deutschen ein Unterbegriff). Kipala (Diskussion) 18:38, 15. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Müsste nun funktionieren (diff@d). — Fröhliche Kirsche 18:44, 15. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Wat nett! Nun steht die Forschungsfreiheit dumm rum wie der Lattenzaun von Morgenstern. Ich selber aber nun entfloh nach Afro- od Ameriko (=sw:wikipedia). Asante sana. Kipala (Diskussion) 18:52, 15. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Matsch Banana, womit könnte man die Forschungsfreiheit verlinken? Gruß — Fröhliche Kirsche 18:54, 15. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Diese Differenzierung scheint ein Problem deutscher Gruendlichkeit zu sein, dafuer muss man halt seine Einzigartigkeit aushalten koennen. Man koennte auch Artikel zusammenfuehren, aber ..... Kipala (Diskussion) 19:49, 15. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Grenzen der Forschungsfreiheit durch Human-Experimente im Nationalsozialismus Bearbeiten

Ich frage mich, warum keine Hinweise auf die Rolle von Human-Experimenten im Nationalsozialismus auf die Forschungsfreiheit heutzutage enthalten sind. So suche ich zum Beispiel nach Einschränkungen der Forschungsfreiheit inbezug auf Funktionen des Gehörapparates heute, die es anscheinend gibt.--༄U-ji (Diskussion) 20:44, 25. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Beschränkung durch internationale Abkommen Bearbeiten

Welche internationalen Abkommen gibt es, welche Forschungsfreiheit beschränken? Eines dieser Abkommen dürfte der Atomwaffensperrvertrag sein. (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:1F32:B271:29C7:2AB1:F053:FDC7 (Diskussion) 17:27, 8. Apr. 2020 (CEST))Beantworten