Diskussion:Fitinn

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Giftfrosch in Abschnitt Kündigung von Verträgen

Kündigung von Verträgen

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Fitinn schließt Jahresverträge ab, die im ersten Jahr gar nicht und dann nur jedes Halbe Jahr unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist gelöst werden können, man muß daher seinen Vertrag sehr genau beobachten um nicht in "Geißelhaft" genommen zu werden. Man bekommt keine Vertragsduplikat ausgehändigt, kann sich also meist nach längerer Mitgliedschaft nicht mehr an die Kündigungsregeln erinnern. Auch bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist weder online noch auf den Unterlagen die man im Studio erhält etwas vermerkt. (nicht signierter Beitrag von Giftfrosch (Diskussion | Beiträge) 13:26, 28. Apr. 2015 (CEST))Beantworten