Diskussion:Finanzamt
FAGO
BearbeitenGgf. ist die interne Regelung durch die FAGO noch erwähnenswert für den Organisationsaufbau und die dort zwingend festgeschriebenen Kriterien. (nicht signierter Beitrag von 89.204.155.70 (Diskussion) 08:48, 5. Mär. 2013 (CET))
Aufgaben des Finanzamts
BearbeitenWieso steht noch nichts zu den Aufgaben des Finanzamts hier drin? Wo kann ich diese Information finden? Soweit ich weiß gehört es nämlich auch zu den Aufgaben des Finanzamts, Informationen für den Steuerzahler zu vermitteln.--134.3.39.144 21:53, 29. Mär. 2015 (CEST)
Für den Bereich Deutschland... und dann der Absatz, übergeordnete Behörde in allen Bundesländern, war ursprünglich die Oberfinanzdirektion ( OFD ), seitdem die Dreigliedrigkeit etc..
Das die 1. Abteilung die OFD ist,...ist absolut richtig,.. nur ist mit mindestens drei Gliedern,.. die Aufteilung der Größenordnung gemeint:
Hierzu - Oberfinanzdirektion - Finanzamt für Großunternehmen - und dann kommt im Zweifel Finanzamt für Kleinstunternehmen,.. je nach Bundesland ist der "Einfache" Angestellte dabei.
Was dann auch jeweils, nach den Bezirken oder Kreisen aufgeteilt ist,... denn alles alleine,.. würde eine "Abteilung " überhaupt nicht schaffen,.. die würden wohl darin " versinken ".--95.112.220.216 21:57, 16. Jun. 2019 (CEST)Gruß Banjo