Diskussion:Feierabendweg (Bremen)

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Slartibartfass in Abschnitt Vollgeschoss

Vollgeschoss Bearbeiten

Ist (oder war zum Zeitpunkt der Baugenehmigung) die Dachneigung geringer? Sonst wären die oberen Geschosse doch Vollgeschosse, bei der Dachneigung von 60 bis 75 Grad (geschätzt). Oder lautet die Bremer Bauordnung anders? Oder verstehe ich irgendwas falsch?

Der Artikel Geschoss (Architektur) erwähnt nicht gesondert die Bremer Bauordnung. Ich glaube nicht, dass sie entscheidend von der anderer Länder abweicht.

Der Nachteil der Wohnwege mit verminderten Anforderungen an Breite und Ausführung ist in den Bildern ersichtlich: man muss außerhalb parken und seine Einkäufe weit schleppen. Die Zufahrt von Feuerwehr und Rettungsdienst dürfte aber gewährleistet sein. --Slartibartfass (Diskussion) 12:55, 27. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Recherche in zugänglichen Quellen ist glauben und vermuten vorzuziehen. Eingeschossig ist richtig. Entscheidend ist die jeweilige Fläche der "obersten Geschosse" (das dürfen in Bremen auch zwei sein), die die Mindestraumhöhe erreicht, in Bezug auf die Fläche des jeweils darunter liegenden Geschosses. 2,3 Meter Raumhöhe wird in den Dachgeschossen dieser Häuser sicher nicht auf mehr als 2/3 der Erdgeschossfläche erreicht. --Quarz 13:59, 27. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Danke, Quarz, da hab ich allerhand zu lesen ;-). Ich habe überschlägig im Kopf gerechnet: 40 qm im Erdgeschoss. 2/3 davon sind 27 qm. Erdgeschoss und Obergeschoss sind gleich breit (von Giebel zu Giebel, beim Reihenhaus von Wand zu Wand), nehmen wir an 5,13 m. Bei 5,2 m Länge komme ich auf 27 qm. Meine Frage: Bleiben bei 8m Länge 5,2m mit ausreichender Höhe (2,3 Meter Raumhöhe) bei dieser Dachneigung? Meine Rechenkünste sind so eingerostet, dass ich es nicht rechnen kann. Mein Gefühl sagt ja.
Aber egal, es ist wie es ist, bei 22 Wohnhäusern wäre sicher schon früher jemand anders was aufgefallen. Danke für die Antwort. --Slartibartfass (Diskussion) 16:33, 27. Jan. 2019 (CET)Beantworten