Diskussion:Familienlastenausgleichsfonds

Bezug der Familienbeihilfe bis maximal zum X. Lebensjahr - Beleg fehlt

Bearbeiten

Könnte jemand juristisch bewanderter bitte das entsprechende Gesetz/Paragrafen als Beleg anführen. Fein, wenn zusätzlich noch noch der Link zur elektronischen Form angegeben wird. Danke. --PutzfetzenORG 16:54, 18. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Verwalter der FLAF Mittel

Bearbeiten

Nach meiner Information ist nicht das Finanzministerium, sondern das BMWFJ für die Verwaltung der FLAF Mittel zuständig. (nicht signierter Beitrag von 192.26.237.11 (Diskussion) 10:06, 14. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten