Diskussion:Fadime Tuncer

Letzter Kommentar: vor 10 Tagen von Schreibvieh in Abschnitt Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaft

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@Schreibvieh

Wenn sie 2000 die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat, hat sie zugleich die türkische abgelegt. Anders war das nach damaliger Rechtslage überhaupt nicht möglich! --Mirmok12 (Diskussion) 16:50, 19. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Sehe ich auch so. Setze die Korrektur wieder zurück.--Flar65 (Diskussion) 20:07, 20. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Naja, nur weil es wahrscheinlich so war, muss es nicht so gewesen sein. Ich bin kein Experte im Einwanderungsrecht und weiß nicht, ob und welche Möglichkeiten es damals gab (und bitte verlinkt jetzt nicht irgendwelche Artikel zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts im Jahr 2000. Die kenne ich - aber sie sind auch irrelevant für den Fall hier, denn ohne Quelle wissen wir schlicht nicht, wie es bei Frau Tuncer lief / gelaufen ist). Findet sich denn nicht irgendeine Quelle, die sich mit dieser Frage mit Bezug auf Frau Tuncer beschäftigt?
Hinzu kommt die Formulierung "legte sie die türkische Staatsbürgerschaft ab". Das impliziert einen bewussten und aktiven Akt - war das bei ihr tatsächlich so? Hat sie ihre türkische Staatsangehörigkeit vielleicht auch einfach verloren oder aufgegeben oder so, als sie die deutsche annahm? Das sind alles Dinge, die wir nicht wissen. Daher ist die Formulierung, wie sie jetzt drinsteht, schlicht nicht durch die Quellen gedeckt. --schreibvieh muuuhhhh 15:03, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, es geht nicht um "wahrscheinlich". Es war sicher so, weil es damals keine andere Möglichkeit gab, ganz einfach. Und natürlich ist das durch die Quelle gedeckt. --Mirmok12 (Diskussion) 16:52, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Also ist es auch OK, wenn ich das in „hat ihre türkische Staatsangehörigkeit verloren“ ändere. --schreibvieh muuuhhhh 18:50, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten