Diskussion:Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Hahnenkleer in Abschnitt Chartercrews brauchen Pyro-Schein

Sprechfunkzeugnisse

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Bei Siehe auch soll der Leser auf andere Befähigungszertifikate für Sportbootskipper, darunter auch die Sprechfunkzeugnisse, aufmerksam gemacht werden. Dies soll keine Werbung für andere Artikel sein, es soll nur einen Vollständigen überblick geben. Alternative dazu ist ein eigener Artikel mit allen scheinen, auf den hier verwiesen werden kann. Wer lust hat kann den gerne anlegen. -- Leineabstiegsschleuse 16:04, 24. Sep. 2010 (CEST)

Sportboot Binnen

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Das dürfte jetzt erledigt sein, denke ich, drei verweise belegen, das auch der Binnen, so wie anerkannte führerscheine als voraussetzung genügen -- Leineabstiegsschleuse 16:04, 24. Sep. 2010 (CEST)

Chartercrews brauchen Pyro-Schein

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http://www.yacht.de/reise/news/chartercrews-brauchen-pyro-schein/a71773.html (nicht signierter Beitrag von Irrgarten (Diskussion | Beiträge) 9:13, 8. Mai 2012)

ich habe diese Nachricht mal eingebaut. Gruß, --Hahnenkleer (Diskussion) 13:48, 8. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Bald Befreiung vom Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel auf Yachten.

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Möglicherweise ist der FKN bald Geschichte: http://www.yacht.de//panorama/news/der-pyroschein-wird-ueberfluessig/a87665.html .--woron 00:05, 11. Feb. 2015 (CET)

§ 1 Absatz 2 Satz 2.

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Bezieht es sich auf ein altes Gesetz?

Mittlerweile steht die Sprengstofffreigabe unter § 1 Absatz 2 Satz 2. Und sie hat auch keinen konkreten Namen. Ferner gibt es mittlerweile auch Sprengstofffreigaben für Luftsportgeräte: § 1 Absatz 2 Satz 3. Es wird ein wenig was anderes geprüft, aber die Sprengstroffverordnung sieht nur einen der beiden Freigaben vor. Also könnte man mit der Freigabe nach § 1 Absatz 2 Satz 2 oder § 1 Absatz 2 Satz 3 bereits mit Sprengstoff für Luft- und Schifffahrt umgehen, diese erwerben usw..