Diskussion:Fachinformation (Arzneimittel)

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 217.95.231.36 in Abschnitt Das stimmt so nicht

Das stimmt so nicht Bearbeiten

Der kursiv dargestellte Teil dieses Satzes aus dem Artikel ist - zumindest für Deutschland - t.w. falsch:

  • Die Fachinformation wendet sich vorwiegend an die Fachkreise der Heilberufe, ist aber grundsätzlich für alle Bürger zugänglich.

Tatsächlich verweigern die Arzneimittelhersteller in Deutschland unter Bezugnahme auf § 10 HWG Personen außerhalb medizinischer Fachkreise den Zugang zur Fachinformation für rezeptpflichtige Arzneimittel (Beispiel: [1]). In der Schweiz scheint das nicht zu gelten; dort sind z.B. bei Documed auch Fachinformationen rezeptpflichtiger Arzneimittel zugänglich. -- Túrelio 08:50, 25. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Doch, das ist richtig. Auch in Deutschland muss, wie in anderen EU-Staaten ebenso, der Öffentlichkeit die Fachinformation zugänglich gemacht werden. Die gesetzliche Verpflichtung besteht für die Bundesoberbehörden über § 34 AMG (1a). Dazu wurde das Arzneimittel-Informationssystem entwickelt, das über PharmNet.Bund bereits einen Großteil dieser Daten öffentlich zugänglich macht.--217.95.203.226 00:05, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Theoretisch magst du recht haben (und danke für den Hinweis auf PharmNet.Bund); die Informationen, die dort frei zugänglich sind, sind völlig unbrauchbar. Für die Fachinfo, die das enthält, was man üblicherweise wissen möchte, darf man dort € 1,75 je Dokument, aber mindestens € 5,- pro Bestellung, also letztlich € 5,- für 1 Fachinfo, berappen, die man als Heilberufangehöriger, in der Schweiz oder - bei europäisch zugelassenen Präparaten - bei der EMEA gratis bekommt! -- Túrelio 09:22, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Ist ja man schön, dass das Das stimmt so nicht erledigt ist. Es geht nicht mehr darum, ob alle Bürger Zugang zu FIs haben dürfen, nur noch auf welchem Wege und zu welchen Bedingungen. Dass der kostenpflichtige Dienst von PharmNet.Bund nicht ideal ist - geschenkt. Aber ein Fortschritt ist es allemal, und die EMEA deckt eben nur einen Teil ab (auch wenn es geplant ist, EudraPharm zu einem Informationssystem über alle Arzneimittel in der EU auszubauen. Davon ist allerdings bisher nichts zu sehen.) Die rechtliche Lage für die Pharmaunternehmen scheint nach wie vor unsicher zu sein, der Verweis aufs HWG ist nach wie vor allgemeine Praxis. Um das nachzuvollziehen, bräuchte man einen einschlägigen Kommentar zum Gesetz oder Urteile zu Abmahnungen von Unternehmen, die in der Vergangenheit FIs frei ins Internet gestellt haben. Wäre interessant. --84.132.172.228 21:58, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Diskussionsbeitrag hier hin verschoben --217.95.231.36 23:04, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten