Überarbeitung des Artikels

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Der Artikel wurde seit geraumer Zeit nicht mehr nennenswert überarbeitet. Unter anderem ist er nicht ausreichend mit neutralen Einzelnachweisen belegt. Wir haben daher im Benutzernamensraum eine neue Version bereitgestellt. Diese stellt Geschichte und Produkte vollständig und neutral dar. Wir sind gespannt auf das Feedback der Community und würden uns freuen, wenn die neue Version übernommen werden könnte. -- Comdirect bank (Diskussion) 16:41, 6. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Da es keine Einwände gab, haben wir den neuen Artikel heute veröffentlicht. -- Comdirect bank (Diskussion) 10:58, 13. Nov. 2017 (CET)Beantworten

"B2B" etwas irreführend - Anleger haben Depots bei der ebase

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Einmal abgesehen davon, dass "B2B" Unternehmenssprache ist, die nicht allgemeinverständlich ist, ist der Satz etwas irreführend. Sicherlich ist es aus Sicht der Bank und damit aus Sicht des Erstellers des Artikel so, dass sie ihr Produkt an andere Unternehmen vertreibt. Am Ende sind es aber auch immer Einzelpersonen bzw. Anleger, die ihr Depot bei der ebase haben. Letztlich ist nur der Weg, wie sie zum ebase-Depot gelangen ein anderer als z.B. bei Direktbanken, nämlich über ein anderes Unternehmen, insbesondere über Fondsvermittler.

Erwähnen sollte man in diesem Kontext, dass dies deswegen für Endkunden attraktiv ist, da einige Fondsvermittler eine hohe Rückvergütung der Ausgabeaufschläge von gemanagten Investmentfonds an den Endkunden bzw. Anleger durchführen. (nicht signierter Beitrag von 88.152.229.42 (Diskussion) 2. Dezember 2018, 12:21 Uhr)

Aktualisierung

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Der Artikel wurde seit 2017/18 nicht mehr gepflegt. Wir haben ihn daher überarbeitet und an aktuelle Standards angepasst, unter anderem an einigen Stellen gekürzt und unnötige Referenzen reduziert. Wir begrüßen eine weitere Kontrolle durch die Community. Vielen Dank. --193.29.132.4 14:04, 2. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Umbenennung zu FNZ Bank

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Siehe: FAQ zur Umbenennung in FNZ Bank --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:14, 7. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Sonderbeauftragter überwacht die Abstellung von Mängeln in der Geschäftsorganisation

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„Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der FNZ Bank SE und der Fondsdepot Bank GmbH mit Schreiben vom 8. April 2024 die Bestellung eines Sonderbeauftragten angeordnet. Der Sonderbeauftragte überwacht die Abstellung von Mängeln in der Geschäftsorganisation, deren Abarbeitung angeordnet wurde. Zudem überwacht der Sonderbeauftragte die kontinuierliche Einhaltung bankaufsichtlicher und verbraucherschützender Pflichten im Rahmen der geplanten Zusammenlegung der Geschäfte der beiden Institute. [...]“

www.bafin.de

--Marsupilami (Disk|Beiträge) 04:02, 19. Mai 2024 (CEST)Beantworten