Unbelegte Behauptungen zum Thema Rettungseinsätze Bearbeiten

Im Abschnitt „Rettungseinsätze“ findet sich die Behauptung „Auf Extremsportler wird auch bei schwierigen Rettungseinsätzen im Hochgebirge, bei Schiffskollisionen unter Wasser, bei militärischen Spezialkommandos als Kampfschwimmer oder bei gewagten Geiselbefreiungen zurückgegriffen“. Mindestens für den Bereich militärischer Einsätze und Geiselbefreiungen ist dies komplett an den Haaren herbeigezogen und sollte gestrichen werden. Auch für Rettung im Hochgebirge oder unter Wasser ist das ohne Belege schwer vorstellbar - welche Qualifikation sollte hier ein in der Regel und auch nach der restlichen Artikeldarstellung üblicherweise „einzelgängerisch“ veranlagter Adrenalinjunkie für ein zwingend aufgrund der Einsatzlage teamorientiertes Unterfangen mitbringen? Als Extremsportler ist man automatisch die volle Ninja-Kampfmaschine? Autor hat wohl zu viel „TripleX“ oder andere Action-Filme geschaut... Wen eine rein im Einsatzvorfeld beratende Konsultation gemeint ist, z.B. wg. spezieller Geländekenntnis des Sportlers, dann bitte anders darstelle und belegenn, aber nicht, also ob er aktiv an solchen Einsätzen teilnimmt.