Diskussion:Evaristo Pérez de Castro
An dem Artikel möchte ich einige Änderungen vornehmen und diese hier begründen:
Originaltext / Kommentar / Geänderter Text
Er war bereits während des Spanischen Unabhängigkeitskrieges als Mitglied der Ständeversammlung (Cortes) von Cádiz politisch…
Die Cortes von Cádiz waren keine Ständeversammlung.
Er war bereits während des Spanischen Unabhängigkeitskrieges als Mitglied der Cortes von Cádiz politisch…
Als Abgeordneter der Cortes für Valladolid gehörte er zu den Unterzeichnern des Verfassungsdekrets der Cortes vom 24. September 1810.
Toll! Was sagt mir das? Der Begriff Verfassungsdekret sagt mir leider nichts. Bei dem Dekret vom 24. September 1810 handelt es sich um das Decreto I. das erste Gesetz dass die Cortes von Cádiz beschlossen haben. In diesem Dekret stellen die Cortes fest, dass sie rechtmäßig zusammengetreten sind, dass die Cortes die Souveränität haben, dass sie Ferdinand als König anerkennen usw. usw. Unterschrieben wurde dieses erste Gesetz von Ramon Lázaro de Dou als Präsident und Evaristo Perez de Castro als Sekretär. (Quelle: Colección de los decretos y ordenes que han expedido las cortes generales … http://fama2.us.es/fde/ocr/2006/coleccionDeDecretosDeCortesT02.pdf )
Das erste Gesetz, dass die Cortes von Cádiz am 24. September 1810 erlassen haben, trägt neben der Unterschrift des Vorsitzenden die Unterschrift Perez de Castros als Sekretär.
Nach der Wiedereinsetzung Ferdinands VII. zum König aufgrund des Vertrages von Valençay vom 11. Dezember 1813 wurde er 1814 zunächst zum Abgeordneten der Cortes gewählt, ehe er von 1817 bis 1820 Ministerresident in der Hansestadt Hamburg war.
Nach der Wiedereinsetzung Ferdinands VII. zum König aufgrund des Vertrages von Valençay vom 11. Dezember 1813 wurde 1814 erst mal gar nichts mehr gewählt. Wählen fand Ferdinand nämlich gar nicht gut. In dem unten auf der Artikelseite angegeben Link zum Congreso de los Diputados wird die letzte Wahl, in der Don Pérez de Castro Brito im Wahlkreis Valladolid gewählt wurde, mit dem 12. August 1813 angegeben. Da war Ferdinand aber noch in Frankreich in sicherer Verwahrung.
Nach der Wiedereinsetzung Ferdinands VII. zum König aufgrund des Vertrages von Valençay vom 11. Dezember 1813 wurde er von 1817 bis 1820 Ministerresident in der Hansestadt Hamburg.
Im ersten Abschnitt heißt es:
… war er vom 18. März 1820 bis zum 2. März 1821 Staatssekretär (Ministro de Estado)
Im zweiten Abschnitt heißt es:
… in dem er selbst auch das Amt des Außenministers (Ministro de Estado) übernahm.
Ja was ist denn Ministro de Estado nun? Staatssekretär oder Außenminister? Also auch im ersten Abschnitt Außenminister!
… war er vom 18. März 1820 bis zum 2. März 1821 Außenminister (Ministro de Estado)
Zwischen 1834 und 1835 gehörte er als Vertreter der Königin dem Senat an.
Wieso als Vertreter der Königin? Wenn man dem Link unten im Artikel zum Senat folgt, erfährt man, dass er in der Legislaturperiode 1834 – 35 Procer del Reino (nicht de la Reina!) also Mitglied des Estamento de Próceres del Reino (Stand der angesehenen Persönlichkeiten) wie der Senat damals hieß, war. Eine irgendwie hervorgehobene Position wird nicht genannt. Der Link zum Senat ist auch etwas unglücklich. Es wird nämlich nicht der Estamento de Próceres del Reino von 1837 beschrieben, was eine Art Oberhaus war, sondern der Senat von 1978, was eher eine Länderkammer ist.
Zwischen 1834 und 1835 gehörte er dem Senat an.
… und außerdem ist das De mit Versal-D im Lemma auch nicht so ganz richtig.