Diskussion:Erziehungsstelle

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 141.91.240.163

Ich habe die Inhalte dieses Artikels in den Artikel "Pflegekind" eingefügt und = inhaltliche Überarbeitung und Zusammenführung = und beantrage, die urspründlichen Artikel durch Weiterleitungen an den Artikel "Pflegekind" zu ersetzen.--interh 20:44, 26. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Bitte keine Alleingänge:
  • wie im Artikel nachzulesen, gibt es eine zentrale Diskussion zu dem Thema, bei dem die Argumente ausgetauscht werden.
  • auch stellt dein Kopieren von Artikelinhalten in andere Artikel eine Urheberrechtsverletzung dar, da die ursprünglichen Autoren nicht mehr in der History auftauchen.
Aus genannten Gründen habe ich daher deine Aktion revertiert... --NB > ?! > +/- 11:24, 20. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Anmerkung zum Artikel und zur Diskussion hier: Pflegekind ist i.d.R. mit einer Hilfe nach § 33 SGB VIII verbudnen, eine Erziehungsstelle ist - und hier ist der Artikel fehlerhaft - je nach Bundesland und Träger eine Hilfe nach § 33 oder § 34 SGB VIII. Der Begriff wurde und wird innerhalb der Jugendhilfe nicht Einheitlich genutzt. Verwante oder gleichbedeutende Begriffe (je Region in Deutschland ebenso unterschiedlich): Außenwohngruppe, Lebensgemeinschaft, Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft, Pflegestelle, ... . (nicht signierter Beitrag von 141.91.240.163 (Diskussion) 16:40, 21. Okt. 2014 (CEST))Beantworten