Diskussion:Erwachsener

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Mirko Bialas in Abschnitt Einmal Erwachsener, immer Erwachsener?

Löschvermerk vom 5.4.2004 Bearbeiten

der artikel enthält ein löschvermerk vom 5. April 2004, kann sich da bitte mal jemand von den admins drum kümmern??!! Pm 21:05, 28. Mai 2004 (CEST)Beantworten

ich habe den Artikel erweitert. Damit sollte das erledigt sein. -- Kiker99
(Der vorstehende Beitrag wurde am 29.5.2004, 16:00 [MESZ] abgesendet.)

Mit 18 oder 21? Bearbeiten

ähm - wird man nu mit 18 oder mit 21 in deutschland (juristisch) erwachsen? irgendwie widersprechen sich da der erste und der zweite teil ...
gruß!
(Der vorstehende Beitrag wurde am 13.7.2005, 13:51 [MESZ] abgesendet.)

Mit 21. Personen zwischen 18 und 21 Jahren sind Heranwachsende. Dies ist besonders relevant wenn es um Strafmaßnamen nach dem StGB geht. Prorokini 21:12, 7. Jul 2006 (CEST)

Was ist mit Behinderten? Bearbeiten

Was ist mit Menschen mit körperlicher oder kognitiver Behinderung? Sie würden nach der bisherigen Definition ja nie erwachsen werden!! Wer immer sich dazu gerade zeitlich / gedanklich in der Lage fühlt, könnte mit Blick auf diesen Aspekt an der Definition feilen. Denkbar und gebräuchlich ist z.B., dass Erwachsenenalter mit dem Abschuss einer Berufsausbildung bzw. mit der Aufnahme eines geregelten Arbeitsverhältnisses zu kennzeichnen. Wobei man auch hier nicht vergessen darf, dass das mittlerweile keineswegs mehr "normal" ist, mit dem Alter X Lehre, Studium o.ä. abgeschlossen zu haben geschweigedenn im Berufslegen zu stehen... Schwierig schwierig, wollte aber doch darauf hinweisen, dass das "erwachsen sein" nicht (allein) abhängig ist von einem bestimmten Grad körperlicher und/oder kognitiver Reife. LG
(Der vorstehende Beitrag wurde am 25.9.2005, 22:25 [MESZ] abgesendet.)

Natürlich ist es denkbar und gebräuchlich jemanden dann als erwachsen zu bezeichnen, wenn er für sich selbst sorgen kann. Aber bei manchen Menschen mit körperlicher und/oder kognitiver Behinderung ist das auch nie der Fall. P.S. Unterzeichne Deine Beiträge. Prorokini 21:12, 7. Jul 2006 (CEST)
siehe etwa auch [1], es fehlt eine soziologische Definition (wirtschaftliche Unabhängigkeit? Durchschnittswerte in der Bevölkerung?)--Zaph Ansprache? 16:24, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Volljährig <=> Erwachsen Bearbeiten

ich zitier mal Artikel Volljährigkeit:"Die Volljährigkeit ist das Lebensalter, ab dem man als erwachsen gilt." Bin auch der Meinung dass man erwachsen ist, wenn man volljährig ist und nicht erst mit 21. Die Geschichte mit dem Jugendstrafrecht widerspricht dem meiner Meinung nach auch nicht. Ist mir aber auch eigentlich egal, nur sollten sich die Artikel Erwachsener und Volljährigkeit nicht widersprechen!
(Der vorstehende Beitrag wurde am 17.7.2006, 14:40 [MESZ] abgesendet.)

Das ist nun mal in den meisten Ländern widersprüchlich. In den USA gilt man mit 18 vor dem Gericht als erwachsen, aber nicht in der Bar. In Deutschland hat man gegenwärtig mit 18 die meisten Rechte eines Erwachsenen, mittlerweile auch das passive Wahlrecht (war früher auch erst ab 21.) Aber bei weitem nicht alle, um Bundespräsident zu werden, zum Beispiel, muß man 40 sein. Und der Definition von Erwachsensein, mit der ich aufgewachsen bin, geht es um geistige und körperliche Reife, und ehrlich gesagt, geistige Reife mit 18, das ist schier unmöglich. ––Prorokini 23:37, 2. Okt 2006 (CEST)

aus physischen gesichtspunkten muss man erwähnen, dass mit 18 nicht alle menschen "ausgereift" sind in ihrer körperlichen entwicklung.
teilweise wächst man in dem Alter noch und oft fehlen zb Eigenschaften die man mit "Erwachsensein" gleichsetzt, so etwa der Bartwuchs
(Der vorstehende Beitrag wurde am 19.3.2007, 16:00 [MEZ] abgesendet.)

Man sollte mehr herausstellen, dass das vollendete 18. Lebensjahr (oder eben andere Alter, die per iure die Grenze zum Erwachsenen darstellen) eben eine Grenze ist, die definiert ist vom Gesetz. Man sollte vielleicht "erwachsen" im Sinne des Gesetzes und das psychische und physische "erwachsen" trennen. Der Fortschritt der körperlichen Entwicklung ist für das Recht völlig irrelevant! Es wurde bei 18 und den entsprechenden anderen Altern eine Grenze gesetzt, bei der davon ausgegangen wird, dass die meisten Menschen eine gewisse geistige Reife besitzen. Wenn man es an der wirklichen geistigen Reife festmachen würde, dürften viele Menschen nie volljährig werden... Im übrigen ist das Konzept des Erwachsenens de iure anhand des Alters nur eines von vielen. So war zum Beispiel in vielen antiken Staaten des griechischen Kulturraums der erste Bartwuchs ein Zeichen des Erwachsen-Seins und damit der Aufnahme als gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft (ich rede nur von Männern, da Frauen, in vielen Teilen des griechischen Kulturraums nie "erwachsen" wurden, sie kamen von einer Mündigkeit (gegenüber dem Vater) direkt in die andere (Ehemann), Witwen kamen oft zurück unter die Vormundschaft des Vaters, Bruders oder eines anderen männlichen Verwandtens, wobei man natürlich zwischen den einzelnen Zeiten stark unterscheiden muss, im hellenischen Zeitalter hatte die Frau durchaus die Möglichkeit, mündig zu werden). Für das passive, manchmal auch aktive Wahlrecht war in vielen griechischen poleis eine gewisse Grundbildung nötig, die zum einen eine militärische Ausbildung umfasste, zum anderen Lesen, Schreiben, die Kenntnis im Umgang mit klassischen Autoren, Rhetorik etc., die Ephebie. . Zu republikanischer Zeit in der damaligen quais-Polis Rom vor allem (aber auch später noch) waren Männer erst dann wirklich unabhängig von ihrem Vater, wenn dieser sie gewissermaßen in die Mündigkeit entließ (ein offizieller Akt, ähnlich der Freilassung eines Sklaven ;) ), der Vater starb, oder aber der Sohn einen höheren Stand erreichte als der Vater, zum Beispiel in den Senat aufrückte (sofern nicht der Vater auch schon Senator war). Es war also gut möglich, dass ein Mann vierzig sein konnte (damals ein sehr respektables Alter), Konsul gewesen und nun Proconsul einer Provinz weit ab von dem Heimatort des Vaters, und dennoch unter dessen Fuchtel stand. Politisch volljährig war dieser Mann dann allerdings durchaus. Auch im deutschen Recht gibt es einige "Volljährigkeiten", die aufeinander folgen, teiweise mit großen Abständen. Neben dem Erlischen der Wirkung des Jugendschutzgesetzes und dem uneingeschränkten aktiven Wahlrecht ist die 18-Jahre-Volljährigkeit vor allem die rechtliche Ablösung von den Altern, auch wenn praktisch in vielen Fällen eine Abhängigkeit bestehen bleibt. (Vor allem bei Gymnasiasten und Studenten...) --91.60.192.234 15:38, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Nur für Erwachsene? Bearbeiten

In dem Artikel steht, dass mit dem Eintreten ins Erwachsenenalter oder je nach Gesetzgebung auch früher oder später das Recht auf Geschlechtsverkehr einkehren würde. Das ist mit Verlaub gesagt Unsinn. Mir ist jedenfalls keine Vorschrift im deutschen Recht bekannt, die regelt, ab welchem Alter ein Kind, ein Jugendlicher oder ein Erwachsener geschlechtlich verkehren darf. Zwar ist nach § 176 StGB sexueller Mißbrauch von Kindern strafbar oder nach § 180 StGB die Förderung sexueller Handlungen von unter 16-jährigen oder Sex in bestimmten Konstellationen (§§ 174 ff StGB), aber dass man ab 14, 16 oder 18 es endlich darf, steht nirgendwo. --Arpinium (Diskussion) 22:20, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Einmal Erwachsener, immer Erwachsener? Bearbeiten

Im Gegensatz zum Kind ist der Erwachsene vielleicht wirklich der, der sich um seinen Lebensinhalt voll selbst kümmern kann, ein Kind braucht also immer die Sorge der anderen. Allerdings lernt das Kind auch immer dazu. Ebenso ist das Erwachsenensein nie voll abgeschlossen, auch der Erwachsene lernt dauernd hinzu bis er sich nahezu voll um sich selbst kümmern kann. Konfuzius ('Gespräche') spricht davon, dass der Erwachsene im Alter von ca. 77 dieses lebenslange Lernen schließlich abgeschlossen hat bzw. gelernt hat, das lebenslange Lernen selbst in den Alltag zu integrieren. --Mirko Bialas (Diskussion) 16:08, 22. Mär. 2016 (CET)Beantworten