Diskussion:Ersatzpflicht der Post

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Tscheini in Abschnitt Vertraglich garantierte Haftung der Deutschen Post AG

Vertraglich garantierte Haftung der Deutschen Post AG Bearbeiten

Im 5. Absatz dieses Abschnitts heißt es: „Für gewöhnliche Briefsendungen verweigert die Post die Haftung komplett.“ Dazu folgender Vorfall: Vor einiger Zeit erhielt ich einen Brief, der Fotos enthielt. Bei der Zustellung herrschte heftiger Regen, der Brief wurde völlig durchweicht in meinen Briefkasten gesteckt, die Fotos waren unbrauchbar geworden. Gibt es da tatsächlich keine Möglichkeit für einen Schadensersatz? --Tscheini (Diskussion) 13:09, 13. Mai 2017 (CEST)Beantworten