Die Streichung des Skihanges ist berechtigt, da dieser einer Betreibergesellschaft des öffentlichen Rechtes gehört und diesen der WSV Erlbach nur gepachtet hat, um sich vor einer Vereinsinsolvenz abzusichern und um die Gemeinde in die finanzielle Pflicht zu nehmen!!! (nicht signierter Beitrag von91.14.50.11 (Diskussion | Beiträge) 22:01, 31. Mär. 2010 (CEST)) Beantworten
und warum sollten die Besitzverhältnisse des Skihanges eine Rolle bei der Beurteilung der Relevanz des gelöschten Satzes (Im Ortsteil Landesgemeinde befindet sich der steilste Skihang Sachsens mit Schlepplift und Beschneiungsanlage.) spielen? Vielleicht wäre die Behauptung, dass es sich um den steilsten Skihang Sachsens handelt, zu belegen, aber ansonsten kann ich keine Berechtigung der Streichung erkennen. -- JWeller13:21, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
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Die Darstellung der unterschiedlichen Arten der Abgrenzung des Elstergebirges sollte dort erfolgen. Bei Erlbach ist diese Darstellung m.E. nicht nötig. --JWeller19:49, 6. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
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Den Namenszusatz "weiß" hat der Fluss, weil das Wasser vom Schwarzbach dunkler war/ist. Diese Färbung wird durch das eisenhaltige Rotseierbächlein in Erlbach, OT-Landesgemeinde, verursacht. Also prägte der kleine Ort Erlbach den Namen der Weißen Elster. --straktur (Diskussion) 11:02, 21. Mai 2013 (CEST)Beantworten