Diskussion:Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Katanga in Abschnitt Vergangenheit

Text umstellen und mit Allg. Dt. Waffenring verbinden? Bearbeiten

Hallo Rabe! & Co., ich finde den derzeitigen Aufbau dieses Artikels etwas unlogisch und zudem leider wenig aussagekräftig. Denn üblicherweise erwarte ich im ersten Satz eine Information darüber, WAS das EVA eigentlich ist, was es konkret beinhaltet und regelt etc., was leider momentan völlig fehlt. Danach sollten dann das Datum des Abkommens sowie die Beteiligten kommen, und zuguterletzt meinetwegen die "historische Einbettung", d.h. was war davor und was kam danach. Sofern Ihr keine schwerwiegenden Einwände dagegen erhebt, würde ich den Sermon entsprechend umstricken und evtl. mit ein paar knackigen Zitaten aus dem Originaltext, den Ihr ja freundlicherweise bereits als Wikisource eingestellt habt, würzen.

Im Übrigen fände ich es ganz sinnvoll, wenn man in diesem Text gleich einen kurzen Absatz zum ADW integriert, sofern es inhaltlich zusammengehört. Dann muss man nämlich nicht mangels Masse lauter unschöne "Stubs" produzieren. Was meint Ihr als Experten dazu? Gruß, --UweRohwedder 21:27, 18. Feb 2006 (CET)

PS: Den Kurztext zum Würzburger Nachfolgeabkommen würde ich bei der Gelegenheit auch mit in diesen Text integrieren und mit einem Redirect versehen. A propos: Gelten diese Abkommen heute noch in dieser Form, oder gibt es inzwischen etwas anderes an deren Stelle? Das geht aus den bisherigen Texten - zumindest für interessierte Laien wie mich - nämlich auch nicht hervor :-( --UweRohwedder 21:41, 18. Feb 2006 (CET)

Vergangenheit Bearbeiten

So weit ich weiß, ist des Abkommen noch in Kraft und wird auch angewendet. Z.B lässt das Linzer Ehrengericht gerüchteweise auch immer noch Partien zur Klärung von Ehrenhändeln frei. Auf jeden Fall gibt es die entsprechenden Schidsgremien in der DB und auch in den anderen Verbänden. Sie werden auch regelmäßig angerufen. Von daher wäre Präsens angebracht. Mgloede 10:55, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Das EVA ist nach dem Krieg nicht wieder in Kraft getreten. In Österreich wird nach anderen Ehrenordnungen verfahren, und dass für die einzelnen Verbände interne Schiedsgerichtsordnungen bestehen, ist doch klar. Hier geht es um überverbandliche Auseinandersetzungen. Im übrigen hatte das EVA nichts mit der "Freigabe" von Partien zu tun, sondern diente ganz im Gegenteil zur Bereinigung von Ehrenangelegenheiten mit nichtschlagenden Verbänden. Hat also nichts im geringsten mit der Satisfaktion mit der Waffe zu tun. Gerüchte sind für Wikipedia übrigens eine ziemlich schlechte Quelle. - Katanga 12:07, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten