Diskussion:Erholungspark Hartensbergsee

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Xomx in Abschnitt Werbung vs. Nennung der Urheberschaft

Angabe des verantwortlichen Planungsbüros Bearbeiten

Diese Angabe muss selbstverstaendlich Bestandteil eines enzyklopädischen Artikels sein. Siehe vergleichbare Beiträge in Wikipedia wie z.B. Landschaftspark Duisburg-Nord (nicht signierter Beitrag von 84.184.153.204 (Diskussion) 20:24, 24. Okt. 2005‎)

Werbung vs. Nennung der Urheberschaft Bearbeiten

Eine Angabe über das Planungsbüro sollte wieder entfernt werden. Begründung: Hier handelt es sich eindeutig um Werbung.

Ein Verweis auf einen anderen Artikel als Begründung hier Firmennamen nennen zu können ist kein ausreichender Grund für die Forderung nach einem "muss selbstverstaendlich Bestandteil eines enzyklopädischen Artikels sein" -- FL-F31 20:56, 26. Sep 2006 (CEST)

--
Kommentar zu dem oben geschriebenen:
Seit wann ist die Nennung der Urheberschaft Werbung? --Xomx 13:00, 19. Mai 2008 (CEST)Beantworten