Ich have den Redirect auf Verfügungsgeschäft reverted (grausliches Deutsch!), weil sich die Begriffe nicht decken. Nicht jedes Erfüllungsgeschäft ist ein Verfügungsgeschäft (Beispiel: Erfüllung des Vorvertrags durch Eingehung des Hauptvertrags) und nicht jedes Verfügungsgeschäft ist ein Erfüllungsgeschäft, weil Verfügungen nicht nur dazu dienen können, eine Verbindlichkeit zu tilgen. --Andrsvoss 11:50, 16. Mär 2004 (CET)

Zustimmung! --Sciurus 12:16, 16. Mär 2004 (CET)
Tja, solche Feinheiten bekommt man in der Schule nicht beigebracht ;). Danke für die Korrektur. Vielleicht könnte man den Unterschied noch etwas im Artikel herausarbeiten?