Ist das jetzt die Diskussionsseite ? Ich habe noch Mühe damit. Versuchen wir es einmal. Lynx lynx, 23.10,2006 Na also es klappt und dank Wiki weiss ich nun auch, dass da nicht irgendwelche kaiserliche Gebeine umgebettet und als Quasi-Reliquien verehrt werden, wie Habsburger Herzen in Muri, Wien und irgendwo, sondern dass es sich um eine


Erb- Einung handelt.


Begriff kommt vor bei Thomas Maissen, Die Geburt der Republic, Staatsverständnis und Repräsentation in der frühneuzeitlichen Eidgenossenschaft, Göttingen 2006: Für Schweizer ein Muss, vor Europäer eine Pflicht. Ihr werdet sonst nie die Schweizerische Demokratie und das Staatsverständnis der Schweizer verstehen.

Gruss lynx lynx

Erbeinungen versus Erbverträge

Bearbeiten

Die Bezeichnungen Erbeinungen, Einungen und Erbverbrüderungen konnten im späten Mittelalter und am Beginn der frühen Neuzeit für viele Bündnismöglichkeiten von Fürsten und anderen Herrschern benutzt werden. Auf keinen Fall sollten Erbeinungen mit "privatrechtlichen Erbverträgen" verglichen werden, die den Charakter von "Staatsverträgen" annehmen konnten, wenn die Landstände/ Landschaft auf sie Einfluss nahmen. Die Vorsilbe "Erb-" vor Einungen steht in erster Linie für die Eigenschaft der Verträge, dass sie "auf ewig" geschlossen wurden, das heißt, die Kinder der Vertragspartner sollten im Idealfall den Vertrag von Generation zu Generation erneuern.

Eine Trennung von privat- und staatsrechtlichen Verträgen ist im Fall der Einungen zwischen Fürsten, Städten etc. nicht sinnvoll. Einungen zwischen diesen Institutionen/ Gemeinschaften galten generell über die Person hinaus, die den Vertrag beeidete. Fürsten im Heiligen Römischen Reich schlossen Einungen, um ihr Land zu befrieden, Friede und Wohlwollen mit den Nachbarherrschaften einzugehen. Das war nötig, weil es keinen Staat im heutigen Sinn gab, der über Recht und Ordnung angemessen sorgte. Sondern die Fürsten selbst bemühten sich in ihrem Herrschaftsbereich darum.

Noch etwas: Erbeinungen, Erbverbrüderungen, Einungen, wie sie im Artikel der Wikipedia beschrieben sind, sind eine Verfassungsform des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit. Im hohen Mittelalter und davor waren ähnliche Bündnisse bekannt, nicht selten als "amicitia" (lat., Freundschaft) bezeichnet. Die Geschichtsforschung scheut sich aber, bei diesen Bündnissen von Einungen zu reden, weil sie den Vertragsinhalten nach zwar ähnlich waren, aber viele Ausprägungen des späten Mittelalters nicht aufweisen können.

Die Dissertation von Claudia Garnier: Amicus amicis ..., Stuttgart 2000 gibt den aktuellen Forschungsstand zu Einungen ausführlich wieder.

Viele Grüße, M. M.