Diskussion:Epistemische Ungerechtigkeit

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Hnsjrgnweis in Abschnitt Mangelnde Konkretion

Groß oder klein? Bearbeiten

"und mit der sie 1851 das Ausblenden Schwarzer Perspektiven ... kritisierte"

So wie der Satz da jetzt steht, bezieht sich der Genitiv grammatikalisch auf "Perspektiven". Es wären demnach die Perspektiven, die schwarz sind. Das s müsste daher kleingeschrieben werden.

Das ist doch aber sicher nicht gemeint. Ich gehe doch davon aus, dass "das Ausblenden der Perspektiven Schwarzer" gemeint ist. Wäre diese Umformulierung genehm und politisch korrekt? --217.239.5.220 14:17, 25. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

„Schwarz“ kann in diesem Kontext, wo es nicht um die Farbe geht, auch als Adjektiv groß geschrieben werden - es handelt sich hier also um Absicht. --Polibil (Diskussion) 09:55, 3. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Mangelnde Konkretion Bearbeiten

Hallo, ein paar Beispiele zu den Ausschlüssen 1., 2., 3. Ordnung waren angebracht, sonst bleibt die Kategorie doch sehr abstrakt --Hnsjrgnweis (Diskussion) 10:33, 7. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gibt es Beispiele sogar direkt im zitierten Artikel. Ich schau mal rein und ergänze dann. --Polibil (Diskussion) 12:18, 7. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Danke. Ich meine Sätze wie: "Ausschlüsse dritter Ordnung ließen sich durch eine Korrektur des bestehenden Systems nicht mehr reparieren; ein bestimmtes Wissenssystem sei in diesen Fälle für die zu bewältigenden Aufgaben ungeeignet. Das epistemische System an sich führe dazu, dass sich innerhalb des Systems die Ungerechtigkeiten nicht einmal wahrnehmen ließen." Gruß, --Hnsjrgnweis (Diskussion) 10:15, 13. Nov. 2022 (CET) PS: kann man schon von epistem. Ungerechtigkeit sprechen, wenn bestimmte Begriffe in der Alltagssprache nicht enthalten sind?--Hnsjrgnweis (Diskussion) 10:57, 13. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Ich habe jetzt anhand eines Papers ein Beispiel ergänzt, findest Du das schon hilfreich? --Polibil (Diskussion) 18:05, 13. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Die Frage ist nur: warum ist das keine epistemische Ungerechtigkeit der zweiten Art? --Hnsjrgnweis (Diskussion) 21:47, 14. Nov. 2022 (CET)Beantworten