"Rechtlich handelt es sich dabei um ein unselbstständiges Sondervermögen des Bundes bei der KfW Bankengruppe."

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Würde das Zitat nicht ausschließlich gelten, wenn die Entschädigungseinrichtung NICHT auf die private EdB beliehen worden wäre? dies jemand noch einmal prüfen und ggf. präzisieren? Danke! --78.49.165.193 11:53, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten