Diskussion:Energiesicherungsgesetz

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Nico b. in Abschnitt Gasumlage: mutmaßlich rechtswidrig

Gasumlage, Speicherumlage und Bilanzierungsumlage Bearbeiten

Es ist immer nur von der Gasumlage die rede, welche wegen des Ukraine-Krieges in Höhe von 2,419 ct/kWh netto beschlossen worden sei. Die Versorger berechnen aber unter Berufung auf das Energiesicherungsgesetz zusätzlich eine Speicherumlage sowie eine sehr erhebliche "Bilanzierungsumlage" zusätzlich ab. Warum wird auf diese Umlagen nicht im text eingegangen? Oder gibt es dafür keine Grundlage? Links oder verweise zu entsprechenden anderen Artikeln zu diesen anderen Umlagen wären hilfreich. <Gobel van Yffe> --2003:E5:8F3D:7200:F530:32A7:9469:DC1 22:51, 23. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Sehe ich genauso. Sollte baldigst ergänzt werden von jemand, der sich damit auskennt. Dass diese Aspekte noch fehlen, liegt wohl daran, dass sie aus unerfindlichen Gründen nicht so in den Schlagzeilen sind. 109.43.179.46 14:13, 29. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Die Speicherumlage wird nicht auf Grundlage des EnSiG erhoben, sondern nach § 35e EnWG. Passt hier also thematisch nicht so wirklich. Die Bilanzierungsumlage gibt es schon lange (sie war nur bisher der Höhe nach nicht nennenswert=. Grundlage ist ebenfalls das EnWG zusammen mit der Gasnetzzugangsverordnung. Dass die Umlagen "nicht so in den Schlagzeilen ist" dürfte außerdem mit ihrer Höhe zu tun haben - knapp Faktor 40 unter der Gasumlage. --Ildottoreverde (Diskussion) 19:00, 31. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

"Auch werden nicht alle Gaskunden gleich belastet" Bearbeiten

Hinter diesem Satz war ein Doppelpunkt, dahinter aber keine Erklärung. Ich habe in Nachrichten (wahrscheinlich DLF) gehört, dass 25% der Gaskunden von der Gasumlage ausgenommen werden und hatte gehofft, hier dazu etwas zu finden. --85.197.6.89 09:11, 27. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Gaskunden mit Festpreisverträgen dürfen offenbar nach aktuellem Rechtsstand nicht mit der Gasumlage belastet werden (oder nur mit dem Anteil, der auf staatliche Preisbestandteile entfällt): [1][2]. Zweitens haben einzelne Unternehmen ausdrücklich erklärt, auf die Einnahmen aus der Umlage zu verzichten, ihre Kunden also im Gegensatz zu anderen nicht zu belasten. Leider hat inzwischen ein Benutzer den Satz mit der ungleichen Belastung trotzdem entfernt und die nachfolgende genaue Aufzählung, welche Gasimporteure die Umlage beantragten und an ihre Kunden weitergeben und welche eben nicht, aus dem Abschnitt Kritik entfernt, weil er nicht erkannt hat, dass das ein kritischer Punkt ist. 109.43.179.46 13:59, 29. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Ich habe den Satz entfernt, weil er so wie belegt falsch war: Dass einzelne Importeure auf Einnahmen aus der Umlage verzichten, sorgt nicht für eine ungleiche Belastung der Gaskunden, weil die Umlage ja nicht nur von Kunden der betroffenen Importeure erhoben wird, sondern von allen. Der Punkt mit den Festpreisverträgen mag richtig sein, aber dann brauchen wir eine Quelle, in der jemand deswegen die Umlage kritisiert. Ein Artikel mit dem Titel "Umlage trifft alle Gaskunden" ist eine denkbar schlechte Quelle für angebliche Kritik daran, dass die Umlage nicht alle Gaskunden trifft.--Ildottoreverde (Diskussion) 15:40, 30. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Jetzt mit deinen Quellen gefixt. Lies gern mal drüber, ob das jetzt in deinem Sinne ist. Wenn der Verzicht auf die Umlage irgendwelche Gaskunden speziell entlasten sollte, bräuchte ich dafür weiterhin einen Beleg, logisch kann ich es nicht nachvollziehen. --Ildottoreverde (Diskussion) 15:46, 30. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Beschluss LG Düsseldorf (einstweiliges Verfügungsverfahren, noch nicht rechtskräftig): [3]109.43.176.250 13:36, 30. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
In dem Beschluss geht es nicht um die Umlage, sondern um eine Preiserhöhung wegen gestiegener Beschaffungskosten. Siehe hier. --Ildottoreverde (Diskussion) 15:48, 30. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Gasumlage: Definition fehlt Bearbeiten

Es wird im Artikel nicht klar was Gasumlage (oder generell Umlage) bedeutet. Wer zahlt ? Wer empfängt ? Wie werden die zu zahlenden oder zu erhaltenden Beträge errechnet ? Wie werden sie eingezogen und gezahlt ? --77.185.113.134 20:15, 28. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Gasumlage: mutmaßlich rechtswidrig Bearbeiten

Die sog. Gasumlage stellt ein rechtlich höchst fragwürdiges Konstrukt des Gesetzgebers dar, weil sie wie eine Vereinbarung zu Lasten Dritter wirkt - die in einem Vertragsverhältnis zwischen Parteien stets unwirksam ist.

Der Gesetzgeber und die Versorgungswirtschaft haben sich darauf geeinigt, daß Letztere zur Insolvenzvermeidung bzw. Sicherstellung der weiteren Geschäftstätigkeit eine Ausgleichszahlung bekommt, die der Gesetzgeber aber nicht eigenverantwortlich aus eigenen Mitteln (Staatshaushalt) bestreitet, sondern die zu Lasten Dritter (der Gesamtheit der nicht begünstigten Unternehmen sowie der privaten Verbraucher) gewährt wird und somit in deren Interessensphäre eingreift, ohne daß diese Dritten dazu gehört worden sind oder deren Zustimmung vorliegt. Somit eine klare Regelung zweier Parteien zu Lasten Dritter, die im normalen rechtsgeschäftlichen Verkehr sicher unverzüglich angegriffen und für unwirksam erklärt würde.

Diesem Gedanken folgend wäre es zur weiteren Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit der betroffenen Unternehmen notwendig, die - unzulässige - Belastung Dritter dadurch zu beenden, daß die die Ausgleichszahlung gewährende Partei - der Gesetzgeber - die sich daraus ergebenden Belastungen auch aus - eigenen - Mitteln des Staatshaushaltes trägt. Solange das nicht erfolgt, ist die Gasumlage als mit geltendem Recht nicht vereinbar anzusehen. --85.197.8.167 22:21, 21. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Deine persönlichen Betrachtungen zum Gegenstand gehören hier nicht her, hier diskutieren wir die Verbesserung des Artikels.--Nico b. (Diskussion) 11:48, 22. Sep. 2022 (CEST)Beantworten