Diskussion:Elsflether Weserzoll

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 92.224.240.95 in Abschnitt Tatsächliche Lasttragung

Tatsächliche Lasttragung Bearbeiten

Die Feststellung, daß die eigentliche Last von den Deichbauern zu tragen war, ist ein bißchen schief, da sie suggeriert, daß sich der Landesherr die Taschen ohne Gegenleistung vollgestopft hätte. Das dürfte so aber nicht zutreffen: Zunächst einmal ist es klar, daß Staatsverträge zwischen Staaten und nicht zwischen Staaten und Privaten geschlossen werden, insofern konnte eine Zollpflicht Bremens ohnehin nur gegenüber Oldenburg und nicht gegenüber Unterhaltspflichtigen existieren. Und zweitens ist anzunehmen, daß die entsprechenden Unterhaltsleistungen den Staat auch dann belasteten, wenn sie direkt von den Anwohnern erbracht wurden: Da diese aufgrund der diesbezüglichen Belastungen weniger produktiv waren, konnten sie logischerweise auch weniger Abgaben leisten. Insofern war die Situation wohl weitaus unspektakulärer und "natürlicher", als es die derzeitige Formulierung andeutet. Der Knackpunkt war wohl eher ein anderer: Die Bremer beanspruchten die Hoheit über die Unterweser und erkannten die Ansprüche Oldenburgs diesbezüglich nicht an. (nicht signierter Beitrag von 92.224.240.95 (Diskussion) 14:24, 5. Nov. 2015 (CET))Beantworten