Diskussion:Eisenbahn-Signalordnung 1959

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Allesmüller

Was soll das deutschlandlastig in diesem Artikel? Es wird eine deutsche Verordnung beschrieben. --Ska13351 01:48, 11. Dez 2005 (CET)

Eben, es gibt doch sicherlich ähnliche Verordnungen auch in A und CH? Entweder sollten sie hier mit beschrieben werden oder aber der Verweis auf die dortigen Bestimmungen aufgenommen werden, z. B. Das Pendant zur Eisenbahnsignalordnung heisst in Österreich Verordnung über das Signalwesen der Staatsbahn, in der Schweiz heißt es Eidgenössische Verordnung betreffs der Signale im öffentlichen Schienenverkehr. Mir fehlen aber z. zt. die entsprechenden Infos, so daß ich das Nachtragen besser Informierten überlasse. Gruß --KUI 13:23, 11. Dez 2005 (CET)
In der Schweiz heisst das nicht so wie oben angegeben, sondern "Fahrdienstvorschriften". Der Link ist http://www.bav.admin.ch/dokumentation/grundlagen/00868/index.html?lang=de&showdetail=68 - ich teile aber die Meinung, dass ein Artikel der eine d-spezifische Bezeichnung verwendet, nicht d-lastig ist. Gruss Allesmüller 17:39, 16. Mai 2006 (CEST)Beantworten