Diskussion:Einwand des freien Standes der Technik

Patentverletzungsprozess abhängig von welchen Fristen? Bearbeiten

Kann der folgende Satz - und möglichst auch der restliche Text - bitte etwas klarer formuliert werden? "Dieser macht im Patentverletzungsprozess geltend, seine vom Patentinhaber gerügten Benutzungshandlungen entsprächen nur dem vor dem Anmeldezeitrang des Patents jedermann zugänglichen "freien" Stand der Technik und seien deshalb nicht rechtswidrig."

Dieser = derjenige, der einer Patentverletzung bezichtigt wird. Von welchen Fristen ist der Prozess nun abhängig? Was bedeutet "freier Stand der Technik"?

Die Sprache ist sehr juristisch und nachdem ich den Satz ca. 5 mal gelesen habe, weiß ich immer noch nicht, was nun Sache ist - obwohl ich mich (als Nichtjurist) seit vielen Jahren mit Patenten beschäftige. --RWalle (Diskussion) 22:25, 10. Jul. 2019 (CEST)Beantworten