Diskussion:Einspruchsgesetz

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Excolis in Abschnitt Präzedenzen

inhaltliche Definition fehlt! Bearbeiten

Wie ist ein Einspruchsgesetz inhaltlich bzw. juristisch definiert? Unter welchen Bedingungen kann eine Bundesregierung dem Bundesrat die Zustimmung verweigern? Relevant z.B. bei der gesetzlichen Verabschiedung der "Kopfpauschale" im Gesungheitswesen! -- 80.226.0.1 11:17, 10. Mai 2010 (CEST) -- 80.226.0.1 11:18, 10. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Definition hinzugefügt --131.188.176.178 14:31, 5. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Präzedenzen Bearbeiten

Ist es denn einmal passiert, dass der Bundesrat Einspruch eingelegt hat? Falls ja, ist es dann einmal dazu gekommen, dass der Bundestag den Einspruch überstimmt hat? --Excolis (Diskussion) 18:59, 17. Mär. 2024 (CET)Beantworten