Diskussion:Einspruchsgesetz
Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Excolis in Abschnitt Präzedenzen
inhaltliche Definition fehlt! Bearbeiten
Wie ist ein Einspruchsgesetz inhaltlich bzw. juristisch definiert? Unter welchen Bedingungen kann eine Bundesregierung dem Bundesrat die Zustimmung verweigern? Relevant z.B. bei der gesetzlichen Verabschiedung der "Kopfpauschale" im Gesungheitswesen! -- 80.226.0.1 11:17, 10. Mai 2010 (CEST) -- 80.226.0.1 11:18, 10. Mai 2010 (CEST)
Definition hinzugefügt --131.188.176.178 14:31, 5. Feb. 2014 (CET)
Präzedenzen Bearbeiten
Ist es denn einmal passiert, dass der Bundesrat Einspruch eingelegt hat? Falls ja, ist es dann einmal dazu gekommen, dass der Bundestag den Einspruch überstimmt hat? --Excolis (Diskussion) 18:59, 17. Mär. 2024 (CET)