Diskussion:Einrede des nicht erfüllten Vertrags

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Alkibiades

Mir ist aufgefallen, dass in diesem Artikel der Begriff "Vorleistung" irreführend mit dem Artikel "Vorleistungen" verlinkt ist. Letztgenannter Artikel behandelt hierbei den wirtschaftlichen Fachbegriff, während der Begriff im erstgenannten Artikel juristischem Kontext zuzuordnen ist. Eine Bearbeitung des Artikels möchte ich allerdings einem erfahrenen Benutzer überlassen. -- 84.58.202.21 00:24, 7. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

ok --Alkibiades 06:33, 7. Aug. 2007 (CEST)Beantworten