Ich stelle in dieser Aussage einen Wiederspruch fest, oder verstehe ich etwas nicht richtig?
Die tatsächlich ausgeführten Leistungseinheiten kann von der im Vertrag vorgesehenen Zahl abweichen, so dass auch die Vergütung in der Schlussrechnung von der im Vertrag vorgesehene Gesamtvergütung abweichen kann. Auf die tatsächlich benötigte Arbeitszeit und das tatsächlich verbrauchte Material kommt es bei einem Einheitspreisvertrag daher nicht an -- 85.0.165.205 20:34, 6. Okt. 2007 (CEST)