Diskussion:Ein-Prozent-Regelung
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von AxelHellinger in Abschnitt Weiterleitung
Weiterleitung
BearbeitenEs gibt mittlerweile auch eine 1%-Regelung für Dienstfahrräder.
- http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2012-11-23-gleichlautende-erlasse-elektrofahrraeder-anlage.pdf
- http://www.jurabilis.de/2012/11/29/Dienstradsteuer-gilt-schon-ab-2012-Vorteil-aus-Fahrradgestellung-unterliegt-der-Einkommensteuer/
- http://hellinger.eu/blog/1-regelung-beim-dienstfahrrad/
- http://www.hrexperten24.de/lohnsteuer-sozialversicherung/verguetungsbestandteile/firmenwagen/1--regelung-ab-sofort-auch-fuer-e-bikes.php
So pedantisch das im ersten Moment klingt, ist es für die betroffenen Betriebe schon relevant. Eine Unterbringung in "Dienstwagen" halte ich für verfehlt. Vorschläge?--AxelHellinger (Diskussion) 10:44, 15. Jul. 2014 (CEST)