Diskussion:Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Abkürzung

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Die Bezeichnung EBV ist kein Jargon sondern die gebräuchliche Abkürzung. Entsprechend geändert.

Zum Formalen: Hier ist es üblich, Diskussionsbeiträge zu signieren. Zum Inhaltlichen: EBV sagt niemand, der im Schriftsatz, im Urteil oder im wissenschaftlichen Beitrag ernst genommen will, sondern nur der Repetitor oder das Skript. Die Datenbank von juris liefert für „EBV“ nur neun Treffer und die betreffen alle die Eigenbetriebsverordnung (EBV), für „Eigentümer-Besitzer-Verhältnis“ dagegen 441 Treffer. --Andrsvoss 18:49, 14. Mär 2006 (CET)