Diskussion:Eidgenössische Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)»

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Peteremueller in Abschnitt Prozentzahlen

Relevanz: seit der Löschdiskussion vom 18. Aug. hat die Initiative, obwohl immer noch hängig, klar an Relevanz gewonnen. Sie führte zu internationaler Aufmerksamkeit, einer UNO-Anfrage an die Regierung, sowie öffentlichen Ausschreitungen. Dbachmann 15:17, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist stark ausbaufähig.. werde auch recherchieren --Piolín 23:21, 3. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Abschnitt

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Im Jahre 2005 hatte die Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik 14'106 Jugendstrafurteile; davon waren 2'268 so genannte Jugendstrafurteile mit Gewaltdelikten. Schlüsselt man diese in Nationalitäten auf, dann ist der Ausländeranteil 53,9%; dies ergibt 1'223 jugendliche ausländische Straftäter. Doch diese Zahl wurde kritisiert, denn laut dem Direktor von Fedpol, Jean-Luc Vez, werden 40-60 % der Gewaltdelikte von 4-6 % der Jugendlichen verübt; dies ergibt ein anderes Bild der Ausländerkriminalität: im Jahre 2005 grob geschätzt, gab es somit wenige hundert jugendliche ausländische Straftäter (die jedoch mehrere Straftaten begingen).

Wer hat die Zahl in 1'223 einzelne Straftäter aufgeteilt und wer dieses Vorgehen dann kritisiert? Das wird aus dem Abschnitt nicht klar. Die Quellenangabe führt nur zur Statistik. --ESNRZ 10:36, 13. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

es geht offenbar darum, dass ein und derselbe Jugendliche mehrere Straftaten verüben kann. Das würde den Anteil ausländischer Jugendlicher aber nur dann in der Statistik erhöhen, wenn der durchschnittliche ausländische jugendliche Straftäter im Durchschnitt mehr Delikte verübt (bzw. dabei erwischt wird) als der durchschnittliche schweizerische jugendliche Straftäter. Das Argument scheint von hier zu stammen, d.i. aus einer Pressedienstmitteilung der SP Schweiz vom 17.7.2007. Der Schluss leuchtet mir nicht ein, genausowenig die "grobe Schätzung" genausowenig. Dbachmann 16:26, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
hallo! ich hatte bis jetzt keine zeit/lust daran zu arbeiten. ich denke der ganze hintergrundteil sollte in den Artikel Auslaenderkriminalitaet ausgelagert werden. Die von dir kritisierte statistikinterpretation ist tatsaechlich mathematisch absurd. Bei solchen Artikeln sollte nicht von Parteipages zitiert werden, insbesonere nicht von SP und SVP, SD. --Philtime 19:34, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Wenn ich das richtig verstanden habe: Die SP selbst hat diese Zahl aufgestellt, um sie dann "widerlegen" zu können, diese Pressemitteilung erschien aber im Internet aus mir nicht weiter nachvollziehbaren Gründen nur in erwähntem Blog und fand dann so den Weg in die Wikipedia? Grossartig wieder mal. Und welche Quelle belegt die Aussage von Jean-Luc Vez? Diese stammt auch vom Blog und wird von der angegeben Statistik überhaupt nicht belegt, es sei denn, ich habe etwas übersehen/falsch interpretiert. Bitte um Aufklärung. --ESNRZ 04:14, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten

na dann.... loescht diesen Absatz. --Philtime 16:39, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Wie lautet der Integrations-Artikel?

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Der vollständige Text wäre willkommen werfur, 15.10.2010 (09:03, 15. Okt. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Anzahl Unterschriften

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Man müsste irgendwie in den Artikel einbauen, dass diese Volksinitiative mit einem mustmasslichen Rekordanzahl Unterschriften zustande gekommen ist. In der neueren Zeit der Schweiz hatte keine Initiative annähernd soviele Unterschriften. Man muss somit sagen, dass diese Initiative ein extremer Erfolg der SVP darstellt, in Anbetracht dessen, dass die Partei fast die direfache Anzahl Unterschriften bekommen hat wie sie Mitglieder hat. --Endless78 20:13, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten

nur zu falls du eine quelle dazu gibst. --Philtime 22:05, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Quelle ist sicher zwingend erforderlich. Zudem bezweifle ich die Richtigkeit deiner Aussage: Die F/A-18 Inititative der GSoA erreichte innert eines Monat 503'719 Unterschriften (hier die Quelle: [1]). Und den Erfolg einer Initative kann man imho nicht an der Zahl der Unterschriften festmachen, sondern am Abstimmungsergebnis bzw. den durch das Parlament als Reaktion vorgenommenen Gesetzesänderungen. -- Zehnfinger 13:07, 25. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Hier die offizielle durch die Bundeskanzlei beglaubigte Anzahl Unteschriften bei der FA-18 Initiative [2]. Hört doch bitte endlich auf Unwahrheiten zu erzählen. Es waren genau 181'707 Unterschriften. Genervte Grüsse --Endless78 14:57, 25. Mär. 2008 (CET)Beantworten
diese hier hatte wesentlich mehr: [3] --Philtime 11:02, 27. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Endless, wieso Unwahrheiten? Ich arbeite selbst in einem Unterschriftenbeglaubigungs-Büro, und wir erhalten täglich tausende Unterschriften, die blödsinnigerweise sortiert, an Gemeinden verschickt, wieder gezählt etc. werden müssen. Das ist ein grosser finanziell kostspieliger Prozess. Oftmals werden viele Unterschriften nicht mal beglaubigt, weils aus kleinen Gemeinden kommen mit wenigen Unterschriften, so dass es sich gar nicht lohnt. Die Initiative, bei der ich arbeite, hat zwar ca. 100'000 Franken Budget, und doch senden wir nur an Gemeinden, wenn mehr als fünf dabei sind. Darum ist die Sache mit den 503'719 Unterschriften gar nicht mal eine klare Unwahrheit... Liebste Grüsse, --ďóđõ (đìŝķ) 01:59, 11. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Kategorie: Rassimus

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Muss diese Verlinkung hier wirklich hin? Was für Beweise gibt es denn, dass diese Volksinitiative rassistisch sein soll? Bitte Fakten und kein POW. --Endless78 22:14, 14. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

die zuordnung des artikels in die 'kategorie:rassismus' sagt per se nichts darüber aus, ob die initiative rassistisch war oder nicht, sondern das die 'thematik rassismus' im zusammenhang mit der initiative eine wichtige rolle gespielt hat. aus diesem grund ist die kategorie-einordnung treffend. -- Saltose 22:46, 14. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Ich bitte um Belege zur Behauptung.-- 92.105.132.191 13:10, 3. Nov. 2010 (CET)Beantworten
analoges gilt übrigens für den artikel Schäfchenplakat. -- Saltose 22:50, 14. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Nachfrage beim EJPD

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Da ich die "Neutralität" dieses Artikels bezweifle, habe ich bei Dirk Olschweski vom EJPD nachgefragt. Insofern ist der Artikel, wie er heute ist korrekt. Es muss schliesslich zwischen: a) "Bewilligungen widerrufen werden können" und "Bewilligungen widerrufen werden müssen" unterschieden werden b) Man weiss für die Initiative nicht, wieviele % der ausl. Gefangenen betroffen währen. Man weiss dies nur für den Gegenvorschlag.


Sehr geehrter Herr Olschweski

Können Sie mir dazu folgende Fragen beantworten: 1a. Ist es richtig, dass wie auf Wikipedia steht, der Gegenvorschlag auf 5.4% aller Ausländischen Gefangenen die zwingende Ausschaffung vorschreiben würde? Die Zahl ist schwer zu evaluieren. Statistisches Material kann beim Bundesamt für Statistik bezogen werden. Im Bericht zum Gegenvorschlag wird davon ausgegangen, dass jährlich 200 - 300 Ausländerinnen und Ausläbnder betroffen wären. Auch diese Schätzung basiert auf den Statistiken des BFS). abrufbar unter folgendem link: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03.html

1b. Weiss man, auf weiviele Prozent der Gefangenen der Initiativ-Text zu treffen würde? vgl. Antwort 1a.

1c. Was kostet ein Gefangener im Durschnitt pro Tag den Steuerzahler im Kanton Zürich? Diese Frage müssten Sie beim Justizdepartement des kantons Zürich abklären

2. Ist es richtig, dass für Raub, Menschenhandel, Einbruch und Sozialmissbruach im Normallfall keine zwingende Ausschaffung vorgesehen ist? Das geltende Recht sieht vor, dass Bewilligungen widerrufen werden können, wenn die Ausländerin oder der Ausländer zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde (Art. 62 Bst. b AuG). Ob eine Bewilligung widerrufen wird, ist Ermessensfrage. Die zuständigen Behörden haben bei der Ermessensausübung die öffentlichen Interessen und die persönlichen verhältnisse sowie den Grad der Integration der Ausländerinnen und Ausländer (Art. 96 AuG). Die von Ihnen genannten Delikte sind schwerwiegend, im Einzelfall ist jedoch die Verhälötnismässigkeit des Widerrufs zu prüfen.

3. Ist es richtig, dass es für die meisten Doktoranden an der ETH aus Nicht-EU Ländern (z.B. China), welche für 3 Jahre in der Schweiz sind, weiterhin nicht möglich ist, nach dem Ende der Dissertation in der Schweiz zu bleiben? vgl. in diesem Zusammenhang zum geltenden Recht Art. 30 Abs. 1 Bst. i AuG und Art. 47 VZAE: Art. 47 Erwerbstätigkeit nach einem Studium in der Schweiz (Art. 30 Abs. 1 Bst. i AuG)

An Ausländerinnen und Ausländer mit einem in der Schweiz abgeschlossenen Studium können Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden, wenn:

a.1

   ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist und insbesondere der Grundlagenforschung oder der Anwendung neuer Technologien dient; 

b.

   das Gesuch eines Arbeitgebers nach Artikel 18 Buchstabe b AuG vorliegt oder bei einer selbstständigen Erwerbstätigkeit die notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen nach Artikel 19 Buchstabe b AuG erfüllt werden; 

c.

   die Höchstzahlen nach Artikel 20 AuG eingehalten werden; 

d.

   die Lohn- und Arbeitsbedingungen nach Artikel 22 AuG eingehalten werden; 

e.

   die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller über eine bedarfsgerechte Wohnung nach Artikel 24 AuG verfügt.

Die Frage des Aufenthalts für Studierende nach Abschluss des Studium wird derzeit im Rahmen folgender parlamentarischen Initiative diskutiert: http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20080407 In diesem Bereich wird es voraussichtlich zu einer Anpassung des AuG kommen. (nicht signierter Beitrag von 195.176.0.55 (Diskussion | Beiträge) 13:50, 15. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

EU / Freizügigkeitsabkommen

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Vielleicht kennt jemand das Thema die Verknüpfüng / Anwendung der Initiative für Personen aus der EU/EFTA. Erscheint sicherlich wichtig & wird im Rahmen des Abstimmungs-Kampfes sicherlich oft benutzt.

  • Zitat Tagi 02.06.2010 "Der Bundesrat hatte zwar mögliche Konflikte mit übergeordnetem Recht geortet - insbesondere mit der EMRK und dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Einen Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht stellte er aber nicht fest, weshalb er die Initiative als gültig beurteilte."
  • Zitat Nzz 13.07.2010 "In Konflikt käme die Schweiz auch mit dem Freizügigkeitsabkommen. Dieses erlaube zwar Ausschaffungen bei schweren Straftaten, welche eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der Gesellschaft bedeuten. Bei leichten Delikten sei diese aber nicht gegeben. Dazu gehöre auch etwa Sozialhilfemissbrauch, welchen die Initiative ausdrücklich nennt."
  • Foraus.ch "* Wenige Ausländer sind betroffen...

Bei der heutigen Ausgangslage wird der Stimmbürger hinters Licht geführt: Es wird so getan, als würden bei Annahme der Initiative tatsächlich alle kriminellen Ausländer ausgeschafft. Tatsächlich wäre die Initiative aber auf weniger als ein Drittel aller in der Schweiz lebenden Ausländer anwendbar. Ausgeschlossen wären aufgrund des Abkommens über die Personenfreizügigkeit die Ausländer des EU‑27/EFTA‑Raumes. Weiter wäre die Initiative zwar anwendbar auf Ausländer, die in einen Folterstaat zurückkehren müssten. Diese verlören jedoch nur ihren Aufenthaltsstatus; ausschaffen könnte man sie nicht. Eine dritte Kategorie sind Sans-Papiers. Wenn man nicht weiss, woher eine Person stammt, oder die Person von keinem Staat anerkannt wird, kann sie auch nirgendwohin ausgeschafft werden.

   * Die Bilateralen sind in Gefahr

Will man die Ausschaffungsinitiative hingegen auf mehr Personen anwenden, sind die Bilateralen I in Gefahr. Gemäss der bundesrätlichen Rechtsauffassung – und entgegen dem Text der Bundesverfassung - müsste das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt werden. Dadurch erhielte die EU über die „Guillotine-Klausel“ das Recht, alle weiteren Abkommen zu künden. Der potentielle Schaden für die Schweizer Wirtschaft wäre riesig. Es ist deshalb zu fordern, dass der Dialog in Zukunft mit sachlichen Argumenten geführt wird. Die aussenpolitischen Auswirkungen dieser Initiative sind schonungslos aufzuzeigen."[1] (nicht signierter Beitrag von 85.4.218.57 (Diskussion) 13:05, 26. Jul 2010 (CEST))

Vergewaltigung

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Entfernt wurde: Alle drei Tage wird eine Frau in der Schweiz vergewaltigt. Im Jahre 2007 wurden 274 Vergewaltiger verurteilt. Nur jeder Zweite davon muss in ein Gefängnis, dies sind primär Wiederholungstäter. Ersttäter, die eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren bekommen, müssen nach dem seit Januar 2007 geltenden Strafrecht nicht ins Gefängnis. Somit werden diese Personen nach dem Gegenvorschlag nicht dem Lande verwiesen, sondern normalerweise erst im Wiederholungsfall.[2] Nehmen wir an, dass 50% der Täter Ausländer[3] und die Hälfte davon Wiederholungstäter sind, dann würde ein zwingender Landesverweis von Ersttäter zu einer Reduktion von 25% der Anzahl Vergewaltigungsopfer führen.

Dieser Teil kann sehr wohl im Artikel bleiben, weisst er doch daraufhin, dass bei diesem schlimmen Delikt bei der Verurteilung von Ersttäter KEIN zwingender Landesverweis erfolgt nach dem Gegenentwurf. Ich finde dies stossend. Auch das Ausmass von 274 Vergewaltiger, davon rund die Haelfte Wiederholungstäter (!!) ist für jede Frau ein Skandal. Nehmen wir an, dass davon rund die Haelfte Ausländer sind (eine offizielle Statistik gibt es nicht...) und dann gab es im letzen Jahr ungefähr 70 Vergewaltigungen von Ausländischen Wiederholungstäter. Diese währen nach dem SVP Vorschlag schon des Landes verwiesen worden und somit nicht passiert. Es hätte als in einem Jahr die Anzahl Vergewaltigungen um 25% gesenkt. (nicht signierter Beitrag von 195.176.0.55 (Diskussion) )

Du machst hier Politik, und das hat hier nichts verloren. Dass Vergewaltigungstäter nicht zwingend ausgeschafft werden müssen, ergibt sich bereits aus der Tabelle. Alles andere sind Spekulationen, Geschwurbel und deine persönliche Meinung. — Lirum Larum ıoı 09:38, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Merci für den Hinweis, dieser Spekulationsvorwurf bezieht sich ja wohl nur auf:
  • 50% der Täter sind Ausländer:
Diese Zahl ist sogar höher ca. 85%[4] (http://www.20min.ch/print/story/17065081)
  • 50% der Ausländischen Täter sind Wiederholungstäter:
Der Tagi-Artikel sagt: 47% der Vergewaltiger bekommen im 2007 eine unbedingte Strafe WEIL sie Erstäter sind. Somit sind 53% Wiederholungstäter. Somit darf angenommen werden, dass diese Zahl von 50% Wiederholungstäter AUCH für Ausländer gilt.
  • 25% weniger Vergewaltigungen oder 50% weniger Vergewaltigungen durch Wiederholungstäter:
Wenn 50% aller Erstäter ausgewiesen werden, dann folgt oBdA das es auf der Wiederholungstäterseite eine Reduktion um 25% gibt. (Logik)
Geschwurbel kannte ich als Begriff nicht. Doch ich will mich ganz sicherlich nicht mit dem Drama Vergewaltigung persönlich profillieren. Dass aber der Gegenvorschlag durch die Straflimite vorsieht erst ein weiters Opfer abzuwarten und erst dann den neuen Wiederholungstäter auszuweisen, verstehe ich nicht.
Fazit: Der Text ist absolut ok und sachlich. Es beinhaltet keine Meinung sondern nur eine Präsentation von statistischen Fakten und einer einzigen logischen Konklusion. Die einzigen Adjektive sind: primär, maximal. Der Text ist neutral, sachlich und somit absolut geeignet für die Wikipedia. (nicht signierter Beitrag von 195.176.0.55 (Diskussion | Beiträge) 09:56, 24. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten
Du sprichst selber davon, dass es Annahmen sind. Annahmen haben hier nichts verloren. Die Zahlen sind höchst umstritten. Die 25 % sind absolute Spekulation, Einzelfälle kann man nicht durch Logik herleiten. — Lirum Larum ıoı 23:45, 24. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Lieber Lirum Larum - die Zahlen sind keine Annahmen sondern Fakten. Sie stammen von der Schweizer Depeschenagentur und dem Bund.

Die Konlusion einer Reduktion von 25% ist logisch aber natürlich wie jede Prognose unsicher. Somit habe ich den Paragraphen neu formuliert.


Vorschlag 2

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Alle drei Tage wird eine Frau in der Schweiz vergewaltigt. Im Jahre 2007 wurden 274 Vergewaltiger verurteilt und davon sind ca. 85% Ausländer[5]. In 50% der Fälle ist der Vergewaltiger ein Wiederholungstäter und in 50% der Fälle ein Ersttäter.[6]. Nach der heutigen Interpretation des Strafgesetzes bekommen Ersttäter eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren[6] und verlieren somit nach dem Gegenvorschlag nicht zwingend ihr Aufenthaltsrecht, da ihr Straffmass unter dem Soll-Wert des Gegenvorschlages liegt. Dieses würde erst im Wiederholungsfall und einer zwingenden Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren wiederrufen[6]. Die Initiative verlangt den zwingenden Landesverweis für alle ausländischen Straftäter und somit auch für Ersttäter. Dies kann somit zu einer Verminderung der absoluten Zahl der Vergewaltigungen führen, da ein ausländischer Ersttäter somit nicht mehr zum Wiederholungstäter in der Schweiz werden kann, ausser er kommt illegal wieder in die Schweiz. (nicht signierter Beitrag von 195.176.0.55 (Diskussion | Beiträge) 18:26, 25. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Es stimmt nicht, dass Ersttäter maximal 2 Jahre Freiheitsstrafe erhalten. Du hast den Satz im Tagi-Artikel falsch verstanden. (Der will nur sagen, dass Freiheitsstrafen unter 2 Jahren bedingt oder teilbedingt ausgesprochen werden müssen.) Schon Ersttäter können Freiheitsstrafen bis 10 Jahre erhalten. Handelt der Täter grausam, sind 3 Jahre zwingend: [4] Damit sind auch deine "logisch" gefolgerten 50 % Wiederholungstäter unbelegt. Dritter Fehler: Ein Entzug der Aufenthaltserlaubnis führt nicht unbedingt zu einer Ausreise, was die vielen Sans-Papiers zeigen. Ein ausländischer Ersttäter kann sehr gut auch mit Annahme der Initiative in der Schweiz zum Zweittäter werden. — Lirum Larum ıoı 12:56, 26. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Tolles Argument - Der Tagi sagt, dass die Gesetze so interpretiert werden, dass in diesem Jahr 50% der Täter eine Strafe unter 2 Jahren bekommen haben. Diese 50% sind zum Grösstenteil Erstäter. Täter mit einer Strafe von mehr als 2 Jahren sind zum grössten Teil Wiederholungstäter. Natürlich kommen noch ca. 10 "besonders grausame" Vergewaltiger hinzu. Die "logisch" gefolgerten 50% Wiederholungstäter sind +- 5% absolut in Ordnung. Da du dich mit der Materie beschäftigt hast, weisst du das selber nur zu gut.
Dein letzer Punkt ist sicher richtig. Der Prozess des Ausweisens ist sicherlich nicht unproblematisch und überhaupt keine Garantie. Der Satz ist aber: "Dies kann somit zu einer Verminderung" und dies ist auch mit deinem Einwand absolut korrekt - und das weisst du. BTW Es gibt drei Möglichkeiten: Die Zahl steigt, bleibt gleich, nimmt ab. Mir ist nicht ersichtlich, wie sie steigen soll. Mir ist nicht ersichtlich wie sie gleich bleiben soll. Somit ist das letze halt ganz einfach wahr. Ich habe deine Bedenken aufgenommen und den Vorschlag 2 soweit angepasst. Vielen Dank, zusammen erreichen wir ein höheres Niveau von Qualität. (nicht signierter Beitrag von 195.176.0.55 (Diskussion | Beiträge) 20:19, 26. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten
Für ein Parteiblatt mögen die Zahlen genügend gesichert sein – für die Wikipedia sind sie es nicht, sorry. — Lirum Larum ıoı 10:35, 27. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Das Bundesamt für Statistik hat eine Rückfallquote von 10,8 % registriert bei Straftaten von sexueller Gewalt (=sexuelle Nötigung und Vergewaltigung): [5]Lirum Larum ıoı 10:45, 27. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Du bist mir ja ein netter Zeitgenosse. Immerhin machst du dir die Mühe und suchst die Daten - auch wenn sie aus dem falschen Jahr sind. Somit möchte ich nicht deine Statistik überprüfen... (nicht signierter Beitrag von 195.176.0.55 (Diskussion | Beiträge) 18:30, 27. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Referenzen

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  1. Foraus
  2. http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Jeder-vierte-Vergewaltiger-muss-nicht-ins-Gefaengnis/story/22549581 "Jeder vierte Vergewaltiger muss nicht ins Gefängnis"
  3. http://www.20min.ch/print/story/17065081
  4. http://www.20min.ch/print/story/17065081
  5. http://www.20min.ch/print/story/17065081
  6. a b c http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Jeder-vierte-Vergewaltiger-muss-nicht-ins-Gefaengnis/story/22549581 Jeder vierte Vergewaltiger muss nicht ins Gefängnis
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-- 212.41.76.29 17:39, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten

gefixt. -- Saltose 16:14, 31. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Anmerkung

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Es sollte irgendwie noch angemerkt werden, dass eingebürgerte Schweizer ja nicht mehr als Ausländer zählen. --Phzh 19:44, 5. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

vielleicht unter "Einbürgerung"? Das ist ja die eigentliche Definition des Begriffs. --Dbachmann 11:31, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Sippenhaft

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Gegner des Gegenvorschlags (und der Initiative) führen oft den Begriff der Sippenhaft ins Felde. Es sollte darum auch auf diesen Sachverhalt eingegangen werden.-- 92.105.132.191 13:46, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ausschaffung wohin?

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In fast 100% aller Fälle wollen die Herkunftsländer die auszuschaffende Person auch nicht mehr? Gruß--Bene16 22:53, 4. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Ja, das ist wirklich so. Warum wollen diese Länder ihre (bestimmte) eigenen Leute nicht mehr? Wird sich dabei wohl sicher nicht um "bereichernde" Personen, qualifizierte Facharbeiter oder gar Hochqualifizierte handeln, sondern um Leute die Straftaten sogar im Gastland verüben. Hier sollen nur eingewanderte Verbrecher ausgeschafft werden, keine fleißigen Arbeiter oder rechtschaffenden Familien. Es geht um Leute die Verbrechen an denen begehen, die sie aufgenommen haben und mit allem versorgen. Der Punkt ist das fremde Verbrecher ausgeschafft werden sollen, sonst Niemand.-- 94.134.178.200 22:15, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Professorale Kritik an bundesrätlicher Stellungnahme

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http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Professoren-ueben-harte-Kritik-am-Bundesrat--und-verstecken-sich/story/23901077 Ich habe die in obigem Artikel geäusserte Kritik am Schluss des Abschnitts 'Stellungnahme des Bundesrats' eingefügt. Sie ist meines Erachtens relevant, da Abstimmungsunterlagen und bundesrätliche Stellungnahmen i.d.R. hohes Vertrauen geniessen und derart deutliche Kritik aus den Hochschulen an der Regierung sehr selten ist. -- 89.217.147.59 00:33, 19. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Wer?

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"Staatsrechtler haben Zweifel an der Gültigkeit der Ausschaffungsinitiative geäussert," Hier sollte unbedingt beigefügt werden, WER diese Zweifel geäussert hat und IN WAS diese Zweifel bestehen. -- 91.138.76.34 13:08, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Der Satz wurde leider immer noch nicht substantiell verbessert - "Einige Staatsrechtler", wer ist damit gemeint?

Welche Staatsrechtler haben gesagt, dass die Initiative gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstösst? -- 91.138.68.203 21:22, 19. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Kollektivausweisung von Ausländern

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Was hat denn die Kollektivausweisung von Ausländern mit der Initiative zu tun? Ich werde es rausnehmen, was meint ihr? -- 91.138.76.153 21:46, 30. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Von der Benutzerdiskussion hierher verschoben:

Was ist der thematische Zusammenhang dieser Initiative mit "Kollektivausweisung"?
Über deinen Input hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Eidgen%C3%B6ssische_Volksinitiative_%C2%ABf%C3%BCr_die_Ausschaffung_krimineller_Ausl%C3%A4nder_(Ausschaffungsinitiative)%C2%BB#Kollektivausweisung_von_Ausl.C3.A4ndern freue ich mich. -- 91.138.76.153 10:44, 1. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ende der verschobenen Diskussion -- Ellipse 22:18, 1. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Der Satz über die Kollektivausweisung suggeriert, dass die Ausschaffungsinitiative dadurch irgendwie tangiert sein könnte. Das ist irreführend. Zudem steht der Titel im Abschnitt 'staatsrechtliche Bedenken.' Welche staatsrechtlichen Bedenken entstehen denn dadurch für die Ausschaffungsinitiative? Diese müssten schon genannt werden, schliesslich handelt es sich dabei ja um das Thema des Abschnittes. Dieser Satz äussert aber keine staatsrechliche Bedenken, er steht nicht im Zusammenhang mit den vorhergehenden Sätzen und auch eine kontextuale Einbettung fehlt. Ich werde diesen Satz deshalb nächstens wieder löschen. -- 91.138.76.153 11:20, 9. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Zustimmung zu IP: Kein Zusammenhang zur Initiative dargelegt. Das Zitat bezog sich ausserdem auf Recht der EU, welcher die Schweiz nicht angehört. Daher entfernt. -- Zehnfinger 13:03, 9. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Problem behoben! -- 91.138.68.203 21:17, 19. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Kollektivausweisung ist eh Blödsinn. Verbrecher mit Straftaten sollen ausgewiesen werden. Sonst keiner. Ist nicht nachvollziehbar warum Verbrecher fremder Länder nicht ausgewiesen werden sollen und weiter auf kosten des Gastlandes weiter Verbrechen verüben dürfen. Das sagt schon der gesunde Menschenverstand. Kein denkender Mensch braucht Belege dafür das Wasser nass ist. -- 94.134.178.200 22:20, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Weiterer Verlauf

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Der Artikel betrifft bisher nur den Zeitraum bis zur Abstimmung. Wie war der weitere Verlauf nach Annahme der Initiative? Werden die Bestimmungen bereits angewendet? In wie vielen Fällen? Gab es eine Konkretisierung durch den Gesetzgeber, einschlägige Gerichtsurteile etc.? Bitte hinzufügen. Danke! -- 77.7.180.149 13:12, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ich kenne mich nicht im Details aus, soviel ich weiss gibt es eine Arbeitsgruppe, die an der Umsetzung, wie es dann ins Gesetz kommt, arbeitet. Das geht noch länger, bis dies soweit ist und noch viel länger, bis das Gesetz dann angewendet wird. --KurtR 00:11, 6. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Rechtschreibfehler im Lemma?

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Hallo,

müsste das Lemma nicht heißen: Eidgenössische Volksinitiative "Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)"

Die Schweizerische Bundeskanzlei schreibt dies genau so, also mit grossem "F". --Wangen 22:13, 13. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Kategorie:Schweizerische Volkspartei

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Mit diesem Edit wurde die o.g. Kat ohne Begründung entfernt, heute wurde sie von einer IP eingefügt und gleich wieder revertiert. Kann man das vielleicht hier besprechen? M.E. ist die Kategrie zurecht hier, denn der Zusammenhang zur Partei ist mir offenscihtlich. --Wangen 13:05, 15. Sep. 2011 (CEST) Sorry, da habe ich mich in der Versionsgeschichte vertan, der Entfernungsedit wurde ja rückgängig gemacht. --Wangen 13:08, 15. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Abschnitt: Anwendung auf EU-Bürger

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Im zweiten Absatz unter dem Titel Anwendung auf EU-Bürger heisst es: "... alle geltenden Bestimmungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Bereich der Personenfreizügigkeit bis zu diesem Zeitpunkt wurden übernommen. Dies gilt aber nicht für die danach verfügten Bestimmungen." Gemeint ist wohl nicht Bestimmungen des EuGH, sondern Rechtsprechung des EuGH. (nicht signierter Beitrag von 130.60.90.33 (Diskussion) 11:12, 12. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Falsche Vorlage verlinkt bei Umsetzung/Falsche Daten

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In Fussnote 26 ist eine falsche Vorlage verlinkt. Die verlinkte Vorlage bezieht sich auf die Änderungen des Sanktionenrechts. Dies stellt ein anderes Geschäft dar.

Der richtige Link lautet: https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/2735.pdf

Der Satz: "Sie trat nach Ablauf der Referendumsfrist am 8. Oktober 2015 in Kraft und ist seither geltendes Gesetz." ist ebenfalls falsch. Die Referendumsfrist lief am 09. Juli 2015 ab (siehe den Link oben). Zudem bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten. Das hat er bis heute im Hinblick auf die kommende Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative (am 28.02.2016) nicht getan. Korrekt wäre also nur: "Die Referendumsfrist ist am 9. Juli 2015 abgelaufen. (nicht signierter Beitrag von 192.43.196.219 (Diskussion) 11:55, 17. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Prozentzahlen

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Die hier und hier angegebenen Prozentzahlen sind falsch, da sie auch Leerstimmen zur entsprechenden Vorlage miteinbeziehen. Die gültige Prozentzahl ist die in der Kantonsübersicht angegebene. Der Bundeskanzlei ist das Problem bekannt; sie plant, die falschen Prozentzahlen in einer Fussnote zu erklären/korrigieren. Eigentlich hätte nach Einführung des doppelten Ja auch das Bundesgesetz über die politischen Rechte Art. 13 präzisiert werden sollen, denn in solchen Abstimmungen sind Stimmzettel, die die Frage zu einer Vorlage leer lassen, diejenige zur andern Vorlage aber beantworten, keine «leeren Stimmzettel» (sogar Stimmzettel, die die Fragen zu beiden Vorlagen leer lassen, aber die Stichfrage beantworten, sind keine «leeren Stimmzettel»). --Peteremueller (Diskussion) 10:59, 9. Mär. 2016 (CET)Beantworten