Diskussion:Edmund Mezger

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Goesseln in Abschnitt 1922

1935 Bearbeiten

Edmund MEZGER definierte während der Strafrechtslehrertagung 1935 rechtswidriges Handeln als "Handeln gegen die deutsche nationalsozialistische Weltanschauung".(Mezger, Die materielle Rechtswidrigkeit im kommenden Strafrecht, in: ZStW 55 (1936), 1 ff., 9) 1944 forderte er "rassehygienische Maßnahmen zur Ausrottung krimineller Stämme" und die "Ausmerzung volks- und rasseschädlicher Teile der Bevölkerung".(Mezger, Kriminalpolitik und ihre kriminologischen Grundlagen, 3. Aufl., Stuttgart 1944, S. 26) Nach 1945 blieb MEZGER Professor in München. Seine Werke zum Allgemeinen und Besonderen Teil des StGB waren in den fünfziger und sechziger Jahren die am meisten verbreiteten Lehrbücher. Dieser Aspekt wird m.E. bisher nicht genügend gewürdigt. (nicht signierter Beitrag von 80.142.232.7 (Diskussion) 16:51, 11. Jan. 2008 (CET))Beantworten

1922 Bearbeiten

 
Tübingen 1924/25: Referent Mezger

steht hier: wurde 1922 zum außerordentlichen Professor in Marburg ernannt. 1925 wurde er Professor und Lehrstuhlinhaber in Marburg.

Hingegen laut der Kurzbiografie von Karl Engisch: 1922 wurde Mezger a. o. Professor in Tübingen, 1925 ordentlicher Professor in Marburg/Lahn, was widerum zu Dissertation von Fred Uhlman passen würde (weshalb ich hier vorstellig werde). --Goesseln (Diskussion) 18:31, 22. Apr. 2021 (CEST)Beantworten