Diskussion:Drogenschmuggel

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 91.52.154.171

Strafbar ist nicht bloß Drogenhandel, sondern auch schon bloßer Drogenbesitz (es sei denn, es geht lediglich um weniger als 5 Gramm Haschisch zum Eigenverbrauch). Drogenschmuggel ist also auch dann strafbar, wenn man das Zeug gar nicht selber ankauft und verkauft, sondern bloß versteckt, verwahrt oder transportiert. --91.52.154.171 22:16, 12. Mär. 2012 (CET)Beantworten