Diskussion:Disziplinararrest

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 2.236.198.248 in Abschnitt mit Zustimmung des zuständigen Truppendienstgerichtes?

Verhältnis zum Strafarrest Bearbeiten

Sollten die Artikel Strafarrest und Disziplinararrest nicht vereinigt werden? 62.167.55.225 15:21, 21. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Und dann gibt es ja auch noch die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder Jugendarrest durch die Bundeswehr... Man sollte auch erwähnen: Im Ablauf unterscheiden sich diese nicht sonderlich (sie werden in einer einzigen Verordnung ohne unterschiedliche "Härtegrade" etc. abgehandelt. Anders sieht es beim Lohn aus, wohl von dem Grundsatz geleitet daß der Disziplinararrestant Dienst leistet (der bei ihm eben diese Form annimmt) während die übrigen während einer Strafe beschäftigt werden... --93.135.96.228 22:06, 13. Dez. 2012 (CET)Beantworten

mit Zustimmung des zuständigen Truppendienstgerichtes? Bearbeiten

Also muß der KpChef jedesmal beim Gericht anrufen, wenn er einen, der im Suff gepöbelt und dabei ein paar Ohrfeigen ausgeteilt hat, für zwei Tage ins Café Viereck stecken will (die Kameraden haben auf eine Anzeige wegen Beleidigung oder Körperverletzung verzichtet)? Glaube ich nicht, habe es in der WDO auch nicht gelesen, und das ist doch der ganze Sinn der Unterscheidung zwischen einfachen und gerichtlichen Diszis, daß man für erstere das Gericht nicht braucht. --93.135.96.228 22:06, 13. Dez. 2012 (CET)Beantworten

korrigiere mich, steht tatsächlich so im Gesetz.--2.236.198.248 00:36, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten