Diskussion:Deutsches Schutzwall-Ehrenzeichen

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Wolfgang Fieg in Abschnitt 1957er-Form

Alte Diskussion unter Diskussion:Schutzwallehrenzeichen. --MarkGGN D 16:49, 27. Mär 2006 (CEST)

1957er-Form Bearbeiten

"Nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen von 1957 darf das Schutzwall-Ehrenzeichen in der Bundesrepublik nicht getragen werden, es sei denn die nationalsozialistischen Symbole wurden entfernt."

Das ist so nicht ganz richtig. Die Orden und Ehrenzeichen der Nazi-Zeit dürfen in der Orginalversion selbst dann nicht getragen werden, wenn die NS-Symbole entfernt wurden. Sie dürfen nur in einer speziellen, von der Bundesregierung bekanntgemachten Form (sog. 1957er-Form) getragen werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 OrdensG). § 6 Abs. 2 OrdensG, wonach Abzeichen mit nationalsozialistischen Emblemen nicht getragen werden dürfen, bezieht sich nicht auf die von Abs. 1 erfassten Orden, Ehrenzeichen und Kriegsauszeichnungen, sondern auf sonstige Abzeichen, etwa das Parteiabzeicxhen der NSDAP oder die unzähligen Abzeichen ihrer Gliederungen und der Nazi-Verbände. Ich habe das mal korrigiert. (nicht signierter Beitrag von Wolfgang Fieg (Diskussion | Beiträge) 09:45, 10. Mär. 2020 (CET))Beantworten

Ich muss mich da selbst korrigieren. Das Schutzwall-Ehrenzeichen darf in der Bundesrepublik überhaupt nicht getragen werden; es gibt demenstprechend auch keine "1957er-Form". Das Ehrenzeichen wurde schon im August 1939 gestiftet. Außer den seit dem 1. September 1939 gestifteten Kriegsauszeichnungen, die von § 6 Abs. 1 Nr. 3 OrdensG erfasst sind, dürfen aus der NS-Zeit nur Orden und Ehrenzeichen für Verdienste um die Olympischen Spiele 1936, um den Luftschutz, das Feuerwehrwesen und das Grubenwehrwesen sowie die in dieser Zeit gestifteten staatlichen Dienstauszeichnungen und Treudienstehrenzeichen getragen werden, natürlich nur in der "1957er-Form" (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 OrdensG). Das Schutzwall-Ehrnezeichen fällt definitiv nicht darunter und damit unter das absolute Trageverbot des § 6 Abs. 2 OrdensG. --Wolfgang Fieg (Diskussion) 10:12, 10. Mär. 2020 (CET)Beantworten