Diskussion:Daubert-Standard

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 2.200.177.118 in Abschnitt Hinreichende und Notwendige Bedingung?

Toter Weblink (erl.) Bearbeiten

Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [1]. --SpBot 21:16, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten

erledigtErledigt Link enfernt und anderen hinzugefügt. -- La Corona ?!

Der Lügendetektor... Bearbeiten

...war tatsächlich nicht der Ausgangspunkt für den Standard, sondern offenbar ein Versuch der Eindämmung von "deep pocket"-litigation: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Daubert-Standard&diff=131821792&oldid=131769588

Tatsächlich wurde der Lügendetektor in Frye v. U.S. für unzulässig erklärt; Daubert v. Dow hat seine Zulässigkeit dann zunächst sogar wieder fraglich werden lassen. --olag disk 11:42, 3. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Hinreichende und Notwendige Bedingung? Bearbeiten

Hallo, ich glaube, hier wurde hinreichende und notwendige Bedingung vertauscht. Begründung: Hinreichend besagt, "schon allein das reicht aus", es ist meist gleichbedeutend mit "ausreichend". Notwendige Bedingung spricht quasi von der "Bedingung der Möglichkeit", es ist eben nötig, damit das Bedingte der Fall sein kann.
Das bezieht sich auf den folgenden Text: "Der ältere Frye-Standard, durch den der Einsatz eines Lügendetektors im Strafverfahren für unzulässig erklärt worden war, umfasste nur das letzte Kriterium, nämlich ob die Methode im betreffenden Fachgebiet anerkannt sei. Anders als bei Frye stellt die allgemeine Akzeptanz nur noch eine hinreichende, aber keine notwendige Bedingung dar. "--2.200.177.118 22:39, 2. Okt. 2018 (CEST)Beantworten