Diskussion:DVDFab

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 79.241.208.78 in Abschnitt Absatz zum Urteil gegen Fengtao

DVDFab ist noch DVDFab Bearbeiten

Die Software-Marke DVDFab von Fengtao Software Inc. existiert noch und soll nicht in BluFab weitergeleitet. Die deutsche offizielle Website von DVDFab ist de.dvdfab.cn. DVDFab Software können jetzt normal runtergeladen und gekauft. BluFab ist eine neue Marke von BluFab Software, die keine Entschlüsselungsfunktion anbietet und nicht gleich mit DVDFab ist. BluFab Software hat ihre eigene offizielle Website www.blufab.cn. Bitte korrigieren. (nicht signierter Beitrag von Dvdfab de (Diskussion | Beiträge) 11:11, 31. Mär. 2014 (CEST))Beantworten

Absatz zum Urteil gegen Fengtao Bearbeiten

Der Absatz zum Urteil gegen Fengtao vom Februar 2014 kann aus mehreren Gründen so nicht stehen bleiben:

  • Von DVDFab gab es bisher nie eine Version, die gar keine Kopierschutzumgehung ermöglicht, sondern lediglich eine Version ohne CSS-Unterstützung. Diese reduzierte Version wurde zwar unter der Domain dvdfab.net, aber nicht unter dvdfab.de angeboten. Der Artikel erwähnt dies korrekt nur wenige Absätze über dem oben zitierten. Es gab für DVDFab auch nie eine Regionsbeschränkung. Alle DVDFab-Domains und damit auch alle Versionen von DVDFab sind von Deutschland aus problemlos erreichbar und eine Lizenz schaltet sowohl die volle als auch die reduzierte Version frei. Ob die eingesetzte Version CSS umgehen kann, hängt also letztendlich nur davon ab, von welcher Seite man das Installationspaket heruntergeladen hat. Andere Kopierschutzumgehungen sind ohnehin immer verfügbar. Die Behauptung, dass in Deutschland erhältliche Versionen keine Kopierschutzumgehung bieten, ist daher schlicht falsch.
  • Zu klären wäre auch noch, was "Wirkung außerhalb der US-Grenzen" und "soll durch das US-Urteil verboten werden" bedeutet. Facebook und Google sowie viele große Zahlungsdienstleister sind US-Firmen und an diese gestellte Auflagen können natürlich auch Nutzer aus anderen Ländern betreffen. Selbstverständlich kann ein New Yorker Gericht aber keine in Deutschland gültigen Urteile sprechen. Das Bewerben und der Vertrieb von Software, die technisch wirksame Kopierschutmechanismen umgehen kann, sind in Deutschland aber ohnehin seit über 10 Jahren gemäß dem deutschen Urhebrrecht verboten; dafür braucht es das kürzlich gesprochene Urteil nicht. Auch dies wird im Artikel bereits erwähnt.
  • Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Domain dvdfab.de erreichbar und leitet auf die aktuelle .cn-Domain weiter (und zwar obwohl sie wahrscheinlich sogar gemäß deutschem Recht abgeschaltet werden könnte). Offensichtlich kann aufgrund eines US-Urteils also nicht einfach eine .de-Domain beschlagnahmt werden und es scheint zumindest in diesem Punkt weder mit der "Beschlagnahmung der Domain beim Registrar" noch mit dem "eklatanten Eingriff in die Souveränität anderer Staaten" allzu weit her zu sein.

Ich habe daher Meinungen, Spekulationen und nachprüfbar falsche Aussagen entfernt. --79.241.208.78 03:15, 27. Apr. 2014 (CEST)Beantworten