Diskussion:Clearingstelle Mittelstand (NRW)

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von AndreasPaul in Abschnitt verbesserungswürdige Informationen in dem Artikel

verbesserungswürdige Informationen in dem Artikel

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Guten Tag zusammen,

mir sind 2 Dinge bei dem Artikel über die Clearingstelle Mittelstand (NRW) aufgefallen:

1) In dem Infokasten ist der Punkt Organisationsform - Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht korrekt.

Der Träger der Clearingstelle Mittelstand - die IHK NRW - ist ein eingetragener Verein. Siehe: https://www.ihk-nrw.de/impressum. Zur Erklärung: Die Mitglieder von IHK NRW - 16 regionale Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen - sind jeweils öffentlich-rechtliche Körperschaften, die IHK NRW als Landesarbeitsgemeinschaft der 16 Kammern ist dagegen eben privatrechtlich organisiert als e.V.

2) Die Formulierung - Vertretungsberechtigter ist der Hauptgeschäftsführer der IHK NRW, z. Zt. Ralf Mittelstädt - ist missverständlich.

In dem offiziellen Leitfaden der Clearingstelle ist folgender Grundsatz über die Arbeitsweise verankert: "Die Clearingstelle Mittelstand ist eine fachlich unabhängige Einrichtung. Ihre Arbeit unterliegt dem Grundsatz der Neutralität. Sie ist hinsichtlich ihrer Arbeit nicht weisungsgebunden. Die Positionen der beteiligten Dachverbände werden gebündelt und objektiv wiedergegeben. In ihrem Votum, mit dem sie Empfehlungen ausspricht, ist die Clearingstelle Mittelstand unabhängig von den Positionen einzelner Dachverbände"


Wie kann man dies korrigieren (Punkt 1) bzw präziser formulieren (Punkt 2)?

Danke und beste Grüße Martin --MoerdieO (Diskussion) 17:07, 8. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Hallo MoerdieO, trau dich und verbessere den Artikel einfach – ich schau dann rüber und helfe gerne. BG --AndreasP (Diskussion) 09:46, 9. Jul. 2019 (CEST)Beantworten