Diskussion:Chris von Wrycz Rekowski

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 62.157.187.182 in Abschnitt Befähigung zum Richteramt

Befähigung zum Richteramt Bearbeiten

Die Befähigung zum Richteramt hat jeder nach erfolgreicher Ablegung des 2. juristischen Staatsexamen. Es ist also keine besondere Befähigung, wenn man diesen Weg erfolgreich absolviert hat. (nicht signierter Beitrag von 62.157.187.182 (Diskussion) 16:15, 2. Jun. 2020 (CEST))Beantworten