Diskussion:Charles Anthony Werner

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Schnabeltassentier in Abschnitt der Reichstag oder nicht eher das Reichsgericht, ein Reichs-Anwalt?

der Reichstag oder nicht eher das Reichsgericht, ein Reichs-Anwalt?

Bearbeiten

Für die strafrechtliche Verfolgung von Werners Anzeige wegen Beamtenbeleidigung wird doch kaum der Reichstag, also das Parlament zuständig gewesen sein. Eher ein Staatsanwalt oder womöglich das Reichsgericht?--Luhmannschaft (Diskussion) 22:39, 13. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Der Reichtstag hätte wohl Ermittlungen erst zulassen müssen, so wie heute Aufhebung der Immunität. Daher kam es erst gar nicht zu Ermittlungen. --Schnabeltassentier (Diskussion) 02:01, 14. Jul. 2016 (CEST)Beantworten