Diskussion:Causa (Rechtsgrund)

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Rechtsgrund

Rechtsgrund Bearbeiten

Also, ich kam zu diesem Artikel, um mich darüber zu informieren, was man im deutschen Recht unter einem Rechtsgrund versteht. Weitergeleitet wurde ich dann nach "Causa (Rechtsgrund)" und dort erklärt man mir:

„Causa, auch causa geschrieben, ist die aus dem römischen Recht stammende lateinische Bezeichnung für den Rechtsgrund eines Rechtsgeschäftes.“

Das ist ja nun wirklich toll. Man leitet mich von Rechtsgrund nach Causa weiter, um mir dort zu erklären, dass Causa ein Rechtsgrund ist. Nun weiß ich zwar, was der vieldeutige, dh. in keiner Weise eindeutige Begriff "Causa", der für alles mögliche verwendet wird, in Bezug auf "Rechtsgrund" bedeutet. Was aber ein "Rechtsgrund" ist und was genau darunter im deutschen Recht verstanden wird, weiß ich noch immer nicht. Ich weiß jetzt noch nicht einmal, ob die beiden Rechtsbegriffe "Causa" und "Rechtsgrund" hundertprozentig in ihrer Bedeutung übereinstimmen oder ob es leichte Bedeutungsunterschiede gibt.

Ich würde beispielsweise auch gerne wissen, was ein "Rechtsgrund zum Erwerb dinglicher Rechte" ist. Leider hilft dieser Artikel da überhaupt nicht weiter. Weiterhin bin ich dafür, dass klar zwischen der Bedeutung des Begriffes Rechtsgrund/Causa im deutschen Recht und dessen Bedeutung in anderen Rechtssystemen unterschieden wird. Meiner Meinung nach sollte zuerst die Bedeutung im deutschen Recht behandelt werden und danach auf die Bedeutung in anderen Rechtssystemen eingegangen werden.--91.61.117.171 18:45, 3. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Ich vermisse in diesen Artikel vor allem eine kurze und klare Definition des Begriffes in verständlichen Worten wie ich sie in dem entsprechenden Artikel in der schwedischen Wikipedia beispielsweise gefunden habe:

Rättslig grund (rättsgrund, causa) avser den rättsliga regel som ett visst rättsförhållande eller rättsanspråk grundar sig på, rättsregelns grund, syfte, motivering eller ibland rättsfilosofiska rättfärdigande. Begreppet kan i vissa sammanhang jämställas med rättsfaktum, de sakförhållanden som leder fram till rättsregelns följder.“

Bei einer solchen Darstellung ist auch sofort klar, dass es zwischen Rättslig grund sowie rättsgrund und causa keinen Unterschied in der Bedeutung gibt, also synonyme Begriffe sind, wohingegen Formulierungen wie "Rechtsgrund (oder die Causa)" durch die Verwendung des Wortes "oder" den Eindruck erwecken, dass die "Causa" etwas anderes ist als der "Rechtsgrund".--91.61.117.171 21:16, 3. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Zunächst einmal vielen Dank für die Anmerkungen. Leider kann ich die damit verbundene Kritik insgesamt nicht nachvollziehen. In der Tat erklärt dieser Artikel, was ein Rechtsgrund ist, nämlich ein Grund / eine Veranlassung, auf deren Basis ein Verfügungsgeschäft vorgenommen wird. Ein Verfügungsgeschäft wirkt u.a. unmittelbar auf ein Recht oder ein Rechtsgut ein, und somit ist auch die Eigentumsübertragung ein Verfügungsgeschäft, womit sich die o.g. Frage erledigt hat. Das Beispiel liefert darüber hinaus ausreichend Informationen zum Verständnis des Rechtsgrundes beim Erwerb dinglicher Rechte. Die Kritik reduziert sich damit auf den Wunsch nach etwas mehr allgemeinverständlicher Formulierung. Dies rechtfertigt aber kein Überarbeiten Tag, sodass ich diese Sichtung ablehnen werde. Bitte für diesen Überarbeitungswunsch einen Eintrag in der Redaktion Recht vornehmen. --Chz (Diskussion) 15:26, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ich kann die Kritik sehr gut nachvollziehen, mir ging es genauso. Im ersten Satz eines Artikels sollte der Begriff kurz und verständlich definiert werden. Das Anführen eines ebenso obskuren Synonyms ist keine Definition. Man sollte nicht erst ein Beispiel durcharbeiten müssen, um eine Ahnung davon zu bekommen, was der Begriff meint. Bei exakten Synonymen finde ich es auch am besten, sie in Klammern hinter dem Lemma anzuführen, damit klar ist, dass die Begriffe austauschbar sind. Ich weiß nach dem Lesen des Artikels immer noch nicht, ob Rechtsgrund genau dasselbe wie Causa ist. --46.115.16.187 12:52, 18. Dez. 2014 (CET)Beantworten
So jetzt besser? Ich war auch unzufrieden, habe aber nur grundsätzlich beigetragen und abgeändert. Wünsche nehme ich gerne entgegen, da der Artikel nunmehr unter meiner Beobachtung steht.--Stephan Klage (Diskussion) 14:36, 7. Nov. 2016 (CET)Beantworten

In Österreich wird ein Verfahren vor einem Gericht als Causa bezeichnet. Beispiel: In der Causa Mörtel gegen Frau Mörtel erging folgendes Urteil! MfG O.Tavcar (nicht signierter Beitrag von 2A02:810D:240:288:6876:C0D6:1758:8EA4 (Diskussion | Beiträge) 03:53, 15. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Ich gehe nicht davon aus, dass das Verfahren so bezeichnet wird. Causa bedeutet der Fall und kommt so auch mit den Parteienbezeichnungen zum Ausdruck. --Stephan Klage (Diskussion) 10:34, 15. Jan. 2017 (CET)Beantworten