Diskussion:Cassis-de-Dijon-Entscheidung

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Holla23 in Abschnitt Alkoholgehalt Likör

Inwiefern müsste es nicht auch einen Begriff Cassis-de-Dijon-Prinzip geben?

Da kein Artikel auf Cassis-de-Dijon-Prinzip verweist, reicht aus meiner Sicht ein Redirect, siehe auch die lange Meinung beim Fragesteller. -- Jordan1976 Ich da Du hier 16:27, 17. Jan 2006 (CET)

Anwendung in der Schweiz Bearbeiten

Habe den folgenden Abschnitt rausgenommen und hier reinkopiert, weil er nicht in allen Punkten korrekt und nicht aktuell ist und ich gerade keine Zeit habe, ihn zu verbessern. Nur etwas: Doris Leuthard hat den "Vorschlag" 2004 (nicht 2006) in der Form eines Postulates (Postulat 04.3390, http://www.parlament.ch/homepage/su-suchen/su-curia-vista.htm) eingereicht. Sie war damals noch Nationalrätin.

Auf http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2006.html finden sich unter dem Titel "Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG)" vielleicht gewisse halbwegs aktuelle Hinweise. Das Vernehmlassungsverfahren ist aber schon abgeschlossen.

Hier also der vorübergehend gelöschte Abschnitt:


Um das Problem der hohen Konsumentenpreise in der Schweiz zu bekämpfen, machte Bundesrätin Doris Leuthard 2006 den Vorschlag, das Cassis-de-Dijon-Prinzip auch für den Warenimport in die Schweiz anzuwenden. Dadurch würden im EU-Raum zugelassene Produkte automatisch auch in der Schweiz zugelassen und somit Handelshemmnisse abgebaut. Der Vorschlag befindet sich in der Vernehmlassung. Das Preisniveau in der Schweiz ist rund 20 Prozent höher als im angrenzenden Ausland.


(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Don cristobal (DiskussionBeiträge) 15:23, 18. Jun. 2007)

Leuthard hat den Vorschlag aber auch 2006 als Bundesrätin gemacht, was natürlich viel mehr Gewicht hat als ein Postulat im Parlament. Darum ist der Abschnitt korrekt, ausser dass die Vernehmlassung im März beendet wurde. Da seither nichts geschehen ist, kann man auch nichts weiteres dazu schreiben. Darum füge ich den Abschnitt wieder ein. — Lirum Larum ıoı 20:47, 18. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Bedeutung Bearbeiten

Der Abschnitt über die "Bedeutung" der Formel ist kompletter Quatsch. Cassis ist (im Gegensatz etwa zu Keck) gerade KEINE Relativierung der Dassonville-Formel, die ja die Frage betrifft, wann eine Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit vorliegt, sondern eine Frage der Rechtfertigung einer solchen Beschränkung. Der EuGH hat hier neben den geschriebenen Schranken eine ungeschriebene Schranke eingeführt. Das kann man nun wirklich in jedem Lehrbuch nachlesen. Wer hier solchen Unsinn schreibt, möchte ich einmal wissen. (nicht signierter Beitrag von 109.91.124.131 (Diskussion) 22:37, 2. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Wettbewerb der Rechtsnormen Bearbeiten

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip wird auch im Zusammenhang mit dem Wettbewerb der Rechtsordnungen erwähnt. Durch die Möglichkeit ein Produkt nur den Konsumentenschutz- und Sicherheitsstandards eines europäischen Landes unterwerfen zu müssen und es dennoch in der ganzen EU vertreiben zu können, kann ein Wettbewerb zwischen den Rechtsordnungen entstehen. Sind die Konsumenten informiert, es bestehen also keine Informationsasymmetrie, dann können sie den hohen Konsumentenschutz wert schätzen. In einem Land mit hohen Schutznormen zugelassen zu werden, stellt also ein Signal an die Konsumenten dar und die höheren Preise werden vom Kunden bezahlt. Dadurch kann ein Race to the Top entstehen.

Ist es dem Konsumenten dagegen nicht möglich die Bedeutung der Qualitätsstandards zu beurteilen, so werden Produzenten mit möglicherweise gefährlichen Produkten das Land aussuchen, welches die niedrigsten Standards hat. Dadurch können sie Kosten einsparen, welche sie auch nicht an den Konsumenten weiter geben können, weil dieser die Vorteile nicht erkennt. Dadurch entsteht ein "race to the bottom", weil die Länder durch niedrige Standards Produzenten anlocken wollen.[1] (nicht signierter Beitrag von 178.83.3.40 (Diskussion) 19:50, 15. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Alkoholgehalt Likör Bearbeiten

Laut meiner vorliegenden Vorlesungsunterlagen sind es nicht 32 Vol.%, sondern 25 Vol.%, die das deutsche Recht für Liköre als Alkoholgehalt fordert. Das könnte ja mal jemand überprüfen.

Ja, du hast Recht. Im Urteil ist auch die Rede von 25 Vol.% (S. 660, Rn. 3). Ich habe den Artikel entsprechend geändert. --Holla23 (Diskussion) 13:43, 30. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

  1. Hans-Bernd Schäfer/Claus Ott, Lehrbuch der ökonomischen Analyse des Zivilrechts, 5. Aufl., 2012, S. 91.