Diskussion:Caryl Chessman

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 92.72.163.163 in Abschnitt Abweichung zur Darstellung im Spiegel

Literaturhinweis

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In der DDR wurde in dem Buch "Kriminalfälle ohne Beispiel" (Günter Prodöhl) u.a. der Fall Chessman geschildert. Ich weiß nicht, wie vertrauenswürdig dieses Buch ist. Das Buch verfolgt recht deutlich das Ziel, Polizei und Justiz in westlichen Ländern anzuprangern. Es enthält jedoch einige interessante Fakten (?) zum Fall Chessman.

In dem Buch wird behauptet:

  1. Alle Geschworenen hatten Töchter im Alter der Opfer. Dadurch war kein objektives Urteil zu erwarten.
  2. Chessman wurde kurz nach seiner Verhaftung einem der Opfer zur Identifizierung gegenübergestellt. Die Frau hat Chessman als Täter erkannt. Sie war dabei völlig verängstigt und hat Chessman nur im Halbdunkel aus mehreren Metern Entfernung gesehen. Bei der Gegenüberstellung wurde gegen einen wichtigen Grundsatz verstoßen, wonach einem Zeugen immer mehrere Personen gegenüberzugestellen sind, aus denen er den Täter auswählen muss.
  3. Bei seiner Verhaftung fuhr Chessman ein Auto, welches vermutlich das Tatfahrzeug des Rotlichtbanditen war. Der Beifahrer konnte jedoch fliehen. Später schrieb Chessman einen Brief, welcher erst nach seinem Tode geöffnet werden sollte. In dem Brief gab er die Identität des Beifahrers bekannt. Der Beifahrer war wegen sexueller Delikte vorbestraft, lebte unter falschen Namen und wurde nach mehreren Monaten vom FBI festgenommen. Er wurde schließlich für die Verbrechen des Rotlichtbanditen verurteilt.

Wie gesagt, ich will nicht behaupten, dass das alles so stimmt. Es wäre nicht schlecht, wenn das jemand mal recherchieren und ggf. den Artikel ergänzen könnte. (nicht signierter Beitrag von 141.20.28.82 (Diskussion) 18:40, 8. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Abweichung zur Darstellung im Spiegel

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Laut Spiegel war es der Anstaltsleiter, der den Abbruch der Hinrichtungsaktion ablehnte. Dieser Fall wirkt auf mich wie unterlassene Hilfeleistung. Ärzte sind schließlich anwesend, um den Tod zu bescheinigen. 92.72.163.163 16:16, 25. Jun. 2013 (CEST)Beantworten