Diskussion:Bundesinnung Flexografie

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Werbeeinblendung

Der Satz „[...] ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts untersteht der Rechtsaufsicht der zuständigen Handwerkskammer“ ist unvollständig und so nicht verständlich. --Werbeeinblendung 11:47, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten