Diskussion:Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Der große Umfang des Dokuments führt häufig zu Fehlanwendungen

Bearbeiten

<zitat>Der große Umfang des Dokuments führt häufig zu Fehlanwendungen</zitat>

Wer behauptet sowas? Wo sind Belege für diese Behauptung? --212.87.42.226 10:32, 8. Jun. 2015 (CEST)Beantworten