Diskussion:Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Neun-x

Grundsätzlich liegt der Vollzug der 1. BImSchV in der Hoheit der Länder. Das bedeutet, die Länder können eigene Umsetzungsverordnungen erlassen, die weitergehende Regelungen enthalten können. Um nicht 16 unterschiedliche Länderregelungen zu haben, hat die LAI unter anderem Fragen beantwortet, die sich bei der praktischen Umsetzung der 1. BImSchV aufkamen. => die LAI trägt dazu bei, dass es nicht noch mehr voneinander abweichende Verordnungen auf Länderebene gibt. --Neun-x (Diskussion) 22:11, 24. Mai 2018 (CEST)Beantworten